Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Unionsfraktion scheitert in Karlsruhe

Eine Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro, die ursprünglich zur Bewältigung der Pandemie gedacht war, ...

... kann vorläufig weiter für Klimaschutzprojekte verwendet werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Donnerstag, dass es einen Eilantrag der Bundestagsfraktion von CDU und CSU dagegen ablehne. Die Umschichtung in den Energie- und Klimafonds, die im zweiten Nachtragshaushalt für 2021 beschlossen wurde, soll in Karlsruhe aber noch grundsätzlich geprüft werden. (Az. 2 BvF 1/22)

Die Kredite waren vom Bundestag wegen der Pandemie-Notlage genehmigt worden, wofür die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt wurde. Sie wurden dann aber doch nicht gebraucht. Die Bundesregierung will das Geld für den Klimaschutz einsetzen, Anfang dieses Jahres beschloss der Bundestag die Verschiebung in den Fonds. Die Union zog im Frühjahr vor das Bundesverfassungsgericht, um den Vorgang prüfen zu lassen. 

Sie hält das Vorgehen der Bundesregierung für verfassungswidrig. CDU-Chef Friedrich Merz argumentierte, die Überschreitung der Grenze der Schuldenbremse für diese Kredite sei ausdrücklich nur in Verbindung mit der Pandemie vom Bundestag genehmigt worden. Um zu verhindern, dass bereits Geld aus dem Fonds ausgegeben wird, reichte die Fraktion außerdem den Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Gericht ein. 

Damit hatte sie aber nun keinen Erfolg. Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats erklärten, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz zwar nicht von vornherein ausgeschlossen erscheine und geprüft werden solle. Eine einstweilige Anordnung hätte aber große Nachteile, wenn das Gesetz sich später als verfassungsgemäß erweise.

Dann stünden die 60 Milliarden Euro vorläufig nicht zu Verfügung, was beispielsweise die Planungssicherheit für Investitionen gefährde. Auch würde die EEG-Umlage seit Juli aus den Geldern finanziert. Müsste ihre Abschaffung rückgängig gemacht werden, würden sich die Strompreise erhöhen, was eine große Belastung für Verbraucher und Unternehmen bedeute.

Sollte sich die Umschichtung später als verfassungswidrig herausstellen, könnten die Ermächtigungen zurückgenommen oder durch neue Zuweisungen aus dem Haushalt ersetzt werden, erklärte das Gericht. Zwar bestünde die Gefahr, dass Kredite bis zur Entscheidung bereits aufgenommen seien. Es sei aber nicht davon auszugehen, dass dies die vollen 60 Milliarden Euro betreffe. Zudem habe der Gesetzgeber einige Möglichkeiten, um finanzielle Folgen für den Bundeshaushalt zu bewältigen.

smb/cha