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Urteile wegen Goldmünzen-Diebstahl

Knapp viereinhalb Jahre nach dem spektakulären Diebstahl einer hundert Kilogramm schweren Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum sind die Gerichtsurteile gegen zwei Täter rechtskräftig geworden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf nach Angaben vom Dienstag die Revisionen der beiden Männer. Im Urteil des Berliner Landgerichts vom vergangenen Jahr seien keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten gefunden worden, erklärte der BGH in Karlsruhe.

Die beiden jungen Männer waren damals jeweils zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt worden. Das Landgericht verurteilte noch einen dritten jungen Mann, der allerdings keine Revision beim BGH einreichte. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen. Die Männer hatten nach Überzeugung der Richter im März 2007 eine im Bode-Museum ausgestellte große Goldmünze im Wert von rund 3,3 Millionen Euro gestohlen. Der Verbleib des Golds ist ungeklärt.

bro/cfm