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Corona: Impfpass nicht vergessen!

Der Impfnachweis kann unabhängig von einer digitalen Dokumentation über den Impfpass, also das bekannte „gelbe Heft“, erfolgen. Umso wichtiger ist es, beim ersten und zweiten Impftermin in der ärztlichen Praxis beziehungsweise im Impfzentrum den eigenen Impfpass vorzulegen.

Münster (SMS) - Mehr als 217.000 Impfvorgänge (also Erst- und Folgeimpfung) sind bislang schon in Münster erfolgt. Das ist nicht nur ein großer Erfolg in der hiesigen Impfkampagne, sondern auch mit reichlich Anstrengung aller beteiligten Kräfte und nicht zuletzt viel bürokratischem Aufwand verbunden. 

Jede im Impfzentrum so versorgte Person erhält im Nachgang eine entsprechende Bescheinigung über den verwendeten Impfstoff, das Datum der Impfung und die entsprechende Chargennummer. Dieser Beleg sollte zur Dokumentation unbedingt aufbewahrt werden. Eine zentrale „CovPass-App“, die den digitalen Impfnachweis aufs Smartphone liefern soll und derzeit vieldiskutiert wird, ist noch nicht verfügbar.

Daher werden in den Impfzentren auch keine digitalen Impfnachweise – hier sollen laut der Entwickler künftig sogenannte „Barcodes“ eingesetzt werden – generiert. Personen, die bereits geimpft sind, sollen zu gegebener Zeit diese Codes automatisch mit der Post zugesandt bekommen, heißt es. Auch Apothekerinnen und Apotheker könnten dann entsprechend der Ankündigung nachträglich Impfnachweise ausstellen. Ein gesonderter Antrag ist hingegen nicht erforderlich.

Die Mitarbeitenden im Impfzentrum Münster bitten aus logistischen Gründen – und nicht zuletzt, da weitere Informationen von Land und Bund fehlen -, von Nachfragen zum digitalen Nachweis abzusehen. 

Wichtig zu wissen: Der Impfnachweis kann unabhängig von einer digitalen Dokumentation über den Impfpass, also das bekannte „gelbe Heft“, erfolgen. Umso wichtiger ist es, beim ersten und zweiten Impftermin in der ärztlichen Praxis beziehungsweise im Impfzentrum den eigenen Impfpass vorzulegen. Das Impfzentrum Münster weist in dem Zusammenhang auch darauf hin, dass vor Ort keine neuen Impfpässe ausgestellt werden.

Darüber hinaus können die Mitarbeitenden des Impfzentrums auch nicht im Nachhinein (sprich: nach dem zweiten Impftermin) diese Eintragungen im Impfpass nachholen. Wer also sowohl bei seinem ersten, als auch beim zweiten Impftermin versäumt hat, das „gelbe Heft“ vorzulegen, erhält hierfür keine dritte Chance und muss auf den digitalen Nachweis warten. Bis dahin sollte alternativ die originale Impfbescheinigung (gestempelter Vordruck) sorgfältig aufbewahrt und gegebenenfalls als Nachweis genutzt werden.

Stadt Münster

Foto: Pixabay / Markus Winkler