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Gerichtsurteil nach Mord und versuchtem Mord

Psychiatrie für Angeklagten nach tödlicher Messerattacke auf Unbekannte in Rheinland-Pfalz

Gerichtsurteile


Im Fall einer tödlichen Messerattacke auf unbekannte Menschen in Rheinland-Pfalz hat das Landgericht Koblenz ѡ entschieden, den 39-jährigen Angeklagten dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Das Urteil wurde im Rahmen eines Sicherungsverfahrens gefällt, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte.

Dem Mann wurde Mord und versuchter Mord vorgeworfen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juli in Bad Hönningen einen ihm unbekannten Mann mit einem Messer angegriffen hatte, wobei er diesem mehrere Stich- und Schnittverletzungen zufügte. Das Opfer konnte schwer verletzt fliehen.

Kurz darauf griff der 39-Jährige unvermittelt eine ihm unbekannte Frau mit einem Messer an, die dabei so schwer verletzt wurde, dass sie noch am Tatort verstarb. Der Angeklagte wurde kurz nach der Tat festgenommen. Aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung wurde er vom Gericht als schuldunfähig eingestuft.


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