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Abschaffung der EEG-Umlage

Der Bundestag beschließt die Abschaffung der EEG-Umlage ab Juli.

Die EEG-Umlage zur Finanzierung des Ökostromausbaus wird abgeschafft: Der Bundestag beschloss am Donnerstag, die Umlage von derzeit 3,723 Cent pro Kilowattstunde ab Juli auf null herabzusetzen. Damit sollen die privaten Haushalte angesichts der stark gestiegenen Energiekosten finanziell entlastet werden. 

Die EEG-Umlage wird seit dem Jahr 2000 erhoben und dient der Finanzierung der Energiewende. Mit der Umlage wurden Verluste der Netzbetreiber ausgeglichen, die durch die verpflichtende Abnahme von erneuerbarem Strom von privaten Produzenten angefallen waren. Auf diese Weise sollten private Investitionen in Anlagen zur Ökostromproduktion gefördert werden.

Energiekonzerne sind per Gesetz verpflichtet, die sinkenden Kosten vollständig an Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben. Durch die Absenkung wird eine vierköpfige Familie im Vergleich zum Jahr 2021 laut Bundesregierung um rund 300 Euro pro Jahr entlastet. Im vergangenen Jahr betrug die Abgabe noch 6,5 Cent pro Kilowattstunde.

Die Ausfälle, die durch die Streichung der EEG-Umlage entstehen, sollen durch Mittel aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) gedeckt werden. Nach Angaben der Bundesregierung werden sich die Kosten für die Abschaffung der EEG-Umlage auf rund 6,6 Milliarden Euro belaufen. 

fho/ilo