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WDFV-Sportgericht entscheidet für Münster

Das abgebrochene Regionalligaspiel gegen Essen wird mit 2:0 für Münster gewertet.

Am Freitagnachmittag entschied das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) unter der Leitung seines Vorsitzenden Hubert Jung nach

mündlicher Verhandlung, dass das am 20. Februar beim Stand von 1:1 vorzeitig abgebrochene Meisterschaftsspiel zwischen Rot-Weiss Essen und dem SC Preußen Münster mit 2:0 zugunsten des SC Preußen gewertet wird.

Während der Partie wurden mehrere Personen nach einem Böllerwurf aus dem Essener Fanblock verletzt.

Der Adlerclub wurde in Duisburg von Simeon Scheuermann von der Rechtsanwaltsgesellschaft Duvinage aus München vertreten. Rot-Weiss Essen kann

gegen dieses Urteil weitere Rechtsmittel vor dem Verbandsgericht einlegen.

„Wir sind zunächst einmal froh, dass die Partie zu unseren Gunsten gewertet wird und das Sportgericht damit auch unserer Rechtsauffassung gefolgt ist. Dennoch fühlen wir uns nicht als Sieger in einem Spiel, bei dem alle Grenzen des sportlich fairen Wettstreits weit überschritten wurden. Als Sportsmänner hätten wir viel lieber eine sportliche Entscheidung auf dem Rasen herbeigeführt. Dass unsere Spieler und unser Athletiktrainer noch immer mit den Folgeerscheinungen des Böllerwurfs zu kämpfen haben, unterstreicht noch einmal die Schwere des Vergehens und wir sind sehr froh, dass der mutmaßliche Täter ermittelt werden konnte“, kommentiert Sportdirektor Peter Niemeyer, der die Verhandlung gemeinsam mit Geschäftsführer Bernhard Niewöhner, Teammanager Harald Menzel und Spieler Marvin Thiel, begleitete.

SC Preußen Münster – Fiffi-Gerritzen-Weg 1 – 48153 Münster