Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Wahlbeteiligung im Bund niedriger

Die Wahlbeteiligung im Bund ist wegen dem hohen Briefwahlanteil niedriger als in 2017.

Bei der Bundestagswahl am Sonntag haben bis zum frühen Nachmittag weniger Wählerinnen und Wähler als vor vier Jahren ihre Stimme abgegeben. Bis 14.00 Uhr machten 36,5 Prozent der Wahlberechtigten ihre Kreuze, wie der Bundeswahlleiter mitteilte. Das waren 4,6 Prozentpunkte weniger als vor vier Jahren. Die Stimmen der Briefwähler wurden dabei aber nicht berücksichtigt. 

"Die aktuell ermittelte Wahlbeteiligung liegt erwartungsgemäß unter dem Wert von 2017, da wir von einem deutlich erhöhten Anteil von Briefwählerinnen und Briefwählern ausgehen, deren Wahlbeteiligung zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Ermittlung des endgültigen Wahlergebnisses festgestellt wird", erklärte Bundeswahlleiter Georg Thiel.

Zur Abstimmung aufgerufen sind 60,4 Millionen Wahlberechtigte. Thiel rief alle Wahlberechtigten, die ihre Stimmen bislang noch nicht abgegeben haben, dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Wahllokale sind noch bis 18:00 Uhr geöffnet. 

Die Wahlbeteiligung insgesamt hatte vor vier Jahren 76,2 Prozent betragen; der Anteil der Briefwählerinnen und -wähler damals betrug 28,6 Prozent.

In den letzten Umfragen führt in diesem Jahr die SPD mit Kanzlerkandidat Olaf Scholz knapp vor der Union mit ihrem Kandidaten Armin Laschet (CDU). Deutlich dahinter lagen die Grünen mit Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock. Die FDP strebt erneut ein zweistelliges Ergebnis an. Erstmals seit 1957 könnte eine Dreierkoalition nötig sein, um die nötige Mehrheit zu erreichen. 

Die AfD steht vor ihrem Wiedereinzug in den Bundestag. Die Linke dürfte den Umfragen zufolge an Stimmen einbüßen, aber wieder im Parlament vertreten sein. Insgesamt stehen 47 Parteien zur Wahl - so viele wie nie seit der Wiedervereinigung. Gewählt wird in 299 Wahlkreisen.

Für Aufregung sorgte die Stimmabgabe von Laschet: Der  Unions-Kanzlerkandidat faltete seinen Stimmzettel zur Bundestagswahl so, dass seine Kreuze für Umstehende zu sehen waren. Fotografen hielten den Moment auf Bildern fest. 

Wegen des Wahlgeheimnisses ist es aber nicht erlaubt, seinen Stimmzettel offen einzuwerfen. Der Wähler müsse ihn "in der Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist", heißt es auf der Website des Bundeswahlleiters. Sollte die Stimmabgabe erkennbar sein, müsste der Wahlvorstand den Wähler zurückweisen. Dies diene dazu, andere Wählende nicht zu beeinflussen. 

Bundeswahlleiter Georg Thiel gab aber Entwarnung: "Ein bundesweit bekannter Politiker hat wie erwartet seine eigene Partei gewählt. Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden." Bei einer "Fehlfaltung" teilt der Wahlvorstand demnach einen neuen Stimmzettel aus - gelangt der offen eingeworfene Zettel dennoch in die Wahlurne, "kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig".

ilo/smb