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Einstufung der AfD als Verdachtsfall und folgende Implikationen

Am Dienstag begann vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eine bedeutende mündliche Verhandlung ...

... in einer Serie juristischer Auseinandersetzungen zwischen der Alternative für Deutschland (AfD) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Kernfrage dieser Verhandlung betrifft die Einstufung der AfD als Gesamtpartei als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch die Verfassungsschützer. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im März 2022 eine Klage der AfD gegen diese Einstufung in erster Instanz abgewiesen.

Insgesamt sind drei Berufungsverfahren vor dem OVG anhängig, die sich auch mit der Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall befassen - im Fall des Flügels geht es sogar um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. Die mündliche Verhandlung wurde auf zwei Tage angesetzt, und ein Urteil wird für Mittwoch erwartet.


Der Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt aus Köln erstreckt sich bereits über mehrere Jahre. Nachdem die Partei im Jahr 2019 erstmalig als sogenannter Prüffall eingestuft wurde, erfolgte im März 2021 die Hochstufung zur Verdachtsfall des Rechtsextremismus. Das Verwaltungsgericht Köln verwies im folgenden Jahr auf "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei".


Die Einstufung als Verdachtsfall hat für die AfD weitreichende Konsequenzen. Geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung dürfen gegen die Partei eingesetzt werden, darunter Observationen oder das Sammeln von Informationen über sogenannte V-Leute. Die Klagen der AfD zielen darauf ab, dem Verfassungsschutz die Einstufung der Gesamtpartei, des Flügels und der JA als Verdachtsfälle zu untersagen, was auch Beobachtungen nach sich ziehen würde.


Des Weiteren will die Partei öffentliche Mitteilungen dieser Art durch das Bundesamt untersagen lassen. Ursprünglich war die Verhandlung über die AfD-Klagen vor dem OVG bereits für Ende Januar erwartet worden. Die AfD argumentierte für eine Verschiebung, da Unterlagen mehrerer Landesverfassungsschutzbehörden angefordert werden sollten. Das Gericht verschob die Verhandlung um zwei Wochen, lehnte jedoch eine weitere Verschiebung ab.


Die erwartete Entscheidung dürfte nicht nur wegen ihrer möglichen Signalwirkung auf die Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD und ihrer als Verein eingetragenen Jugendorganisation von Bedeutung sein, sondern auch für das weitere Vorgehen des Verfassungsschutzes.


Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" arbeitet das Bundesamt bereits an einem Gutachten zur möglichen Einstufung der gesamten AfD als "gesichert extremistische Bestrebung". Bisher werden die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen vom jeweiligen Landesverfassungsschutz in dieser Weise eingestuft. Das aktuelle Gutachten des Verfassungsschutzes zur Radikalität der AfD stammt aus dem Frühjahr 2021. Es wird vermutet, dass die Verfassungsschützer aufgrund der bevorstehenden Verhandlung vor dem OVG mit der Veröffentlichung des Gutachtens warten. Das Bundesamt hat sich bisher nicht zu diesem Bericht geäußert.

Die AfD-Fraktion im sächsischen Landtag hat scharfe Kritik an den Plänen des Verfassungsschutzes geäußert. Im Herbst finden in Sachsen, Thüringen und Brandenburg Landtagswahlen statt, bei denen die AfD in Umfragen zuletzt in Führung lag. Zudem stehen im Mai und Juni Kommunalwahlen in neun Bundesländern an.


Die Entscheidung des OVG Münster und die Entwicklungen rund um die Einstufung der AfD haben somit weitreichende politische und rechtliche Implikationen, die über den aktuellen Rechtsstreit hinausgehen und die politische Landschaft Deutschlands maßgeblich beeinflussen könnten.


OZD.news / SD