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Gerichtsurteil: Faustschläge nicht gerechtfertigt

Tod von Mann nach Einsatz in Mannheim: Geldstrafe und Freispruch für Polizisten

Gericht / Polizei

Im Fall des Todes eines psychisch kranken Mannes nach einem Polizeieinsatz in Mannheim ѡ erging am Freitag ein Urteil, das eine Geldstrafe und einen Freispruch für die beteiligten Polizeibeamten beinhaltet. Das Landgericht Mannheim verhängte gegen einen Angeklagten wegen Körperverletzung im Amt eine Geldstrafe von insgesamt 6000 Euro. Ein weiterer Beamter, der wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt war, wurde freigesprochen.

Der Vorfall ereignete sich im Mai 2022, als der 47-jährige psychisch kranke Mann nach einem Polizeieinsatz verstarb. Der Hauptangeklagte soll den Mann mit Pfefferspray besprüht und ihm anschließend vier Faustschläge versetzt haben. Das Gericht entschied, dass insbesondere die Faustschläge nicht gerechtfertigt waren und nicht vom Polizeirecht gedeckt sind.

Obwohl die konkrete Todesursache nicht eindeutig festgestellt werden konnte, sprach das Gericht den Hauptangeklagten vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge frei. Die grundsätzliche Notwendigkeit des Polizeieinsatzes gegen den sich widersetzenden Patienten wurde jedoch anerkannt.

Im Prozess war die Todesursache umstritten, wobei das Gericht keine eindeutigen Schlüsse ziehen konnte. Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Haftstrafe, während die Verteidigung Freispruch beantragte. Die Nebenklage forderte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren für den Hauptangeklagten.

Das Urteil bedeutet jedoch nicht das Ende des Verfahrens. Sobald es rechtskräftig wird, werden auch die Disziplinarverfahren gegen die beteiligten Polizeibeamten fortgesetzt. Der Fall löste in Mannheim Proteste und Solidaritätskundgebungen mit dem Verstorbenen aus und wirft weiterhin Fragen zur Anwendung polizeilicher Gewalt und zur Behandlung psychisch Kranker auf.

OZD.news

Bild oben AFP