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Haftstrafe für Schüsse auf Synagoge

Die Staatsanwaltschaft ging von einer rechtsextremistischen Gesinnung des Manns aus

Im Prozess um Schüsse auf eine Synagoge in Bochum hat das Landgericht der nordrhein-westfälischen Stadt den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der 37-Jährige muss für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Verurteilt wurde der Angeklagte unter anderem wegen versuchter Brandstiftung und versuchter schwerer Brandstiftung sowie wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Auch wegen Drogenbesitzes wurde er verurteilt. Die Staatsanwaltschaft beantragte in dem Verfahren eine vierjährige Haftstrafe. Die Verteidigung plädierte auf dreieinhalb Jahre Haft.

Vor Gericht stand der Mann wegen mehrerer Tatvorwürfe. So soll er im April 2021 laut Anklage auf die Synagoge in Bochum geschossen haben. Eine Glasscheibe über dem Eingang wurde getroffen, es entstand ein Loch. Die Staatsanwaltschaft ging von einer rechtsextremistischen Gesinnung des Manns aus. Zudem soll er im Dezember 2022 ein parkendes Auto angezündet haben. Ein Reifen geriet in Brand, erlosch aber wieder.

Bereits im Mai 2017 soll er einen brennenden Molotowcocktail gegen ein Fenster eines Bochumer Kindergartens geworfen haben, um einen Brand zu legen. Der Versuch misslang. Im Februar 2018 soll er erneut einen brennenden Molotowcocktail geworfen haben, dieses Mal gegen das Fenster eines Mehrfamilienhauses. Die dahinter liegende Wohnung gehörte einer in Polen lebenden Frau. Auch dieser Versuch scheiterte, die Flasche brannte auf dem Balkon aus.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung im vergangenen Mai wurden mehr als 200 Gramm Marihuana sowie zahlreiche Messer und weitere Waffen gefunden. Die Drogen soll der 37-Jährige teils selbst angebaut haben.

tbh/cfm


© Agence France-Presse