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Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietung

Man muss ab sofort Wohnraum-Identitätsnummern online beantragen.

Münster - (SMS) - Wer Wohnraum bis zu einer Dauer von maximal 90 Tagen zur Vermietung anbietet, benötigt ab dem 1. Juli eine Wohnraum-Identitätsnummer. Das gilt sowohl für private Wohnungen wie auch Gewerbewohnraum, etwa (Apartment-)Hotels oder baurechtlich als Ferienwohnung genehmigte Räumlichkeiten – sofern diese in Internetportalen, Zeitungen oder anderen Medien, die überwiegend die Kurzzeitvermietung von Wohnungen bewerben, angeboten werden.

Die Wohnraum-Identitätsnummer muss dann auch bei neu eingestellten Angeboten oder einer Werbung für den Wohnraum klar sichtbar mit angegeben werden. Bei bereits bestehenden (Dauer-)Inseraten ist bis 30. September Zeit, dies nachzuholen.

Vermieterinnen und Vermieter können die Identifikationsnummer für die Kurzzeitvermietungen voraussichtlich ab dem 1. Juli - das Land NRW will hier zeitnah entsprechende Möglichkeiten schaffen - unter https://www.bauportal.nrw/wohnen/wohnraum-identitaetsnummer beantragen. Dort sollen dann baldmöglichst auch weitere Informationen zum Verfahren zu finden sein. Fragen können ebenfalls an Wohnraum-ID@stadt-muenster.de gerichtet werden.

Vor einem Jahr trat das Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz NRW – WohnStG NRW) in Kraft. Seitdem darf Wohnraum in Münster längstens bis zu 90 Tage im Kalenderjahr (von Studierenden bis zu 180 Tage) ohne gesonderte Genehmigung für Kurzzeitvermietungen genutzt werden. Mithilfe der Wohnraum-Identitätsnummer soll es möglich sein, unerlaubte Kurzzeitvermietungen einfacher festzustellen und genehmigungspflichtige von genehmigungsfreien Kurzzeitvermietungen abgrenzen zu können.



Stadt Münster