
Illegaler Aufenthalt reicht nicht für Verhaftung
EuGH: Man darf Asylbewerber nicht nur wegen illegalem Aufenthalt im Land in Haft nehmen.
Seit Sommer 2021 kamen tausende Flüchtlinge über Belarus an die EU-Außengrenzen, wurden dort aber abgewiesen. Die EU wirft dem belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko vor, Migranten gezielt an die EU-Außengrenzen zu schleusen, um Druck auszuüben. Im Juli rief Litauen den Notstand aus. Das Land verschärfte außerdem seine Asylvorschriften.
Das Oberste Verwaltungsgericht in Litauen ist nun mit dem Fall eines Migranten aus einem Drittstaat befasst, der über Belarus erst nach Litauen und dann nach Polen reiste, wo er ohne die notwendigen Papiere gestoppt wurde. Die litauischen Behörden beantragten zunächst erfolgreich, ihn vorübergehend in Haft zu nehmen, wogegen er sich vor Gericht wehrt.
Dieses fragte den EuGH, ob die Neuregelungen mit dem EU-Recht vereinbar seien. Im konkreten Fall muss es selbst entscheiden, ist dabei aber an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
smb/cfm
© Agence France-Presse
Teile jetzt diesen Artikel