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Deutsche Technologiefirmen sollen besser vor Übernahmen geschützt werden

Die Bundesregierung will künftig bei mehr Firmen als bisher genauer hinsehen dürfen, wenn ausländische Firmen Anteile kaufen - und gegebenenfalls ihr Veto einlegen

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) werde dafür in Kürze einen Entwurf für eine weitere Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung vorlegen, hieß es am Donnerstag aus dem Wirtschaftsministerium. Kernelement ist dabei, dass künftig auch für die Bereiche Künstliche Intelligenz (KI), Robotik, Halbleiter, Biotechnologie und Quantentechnik erweiterte Prüfmöglichkeiten gelten sollen.

Konkret vorgesehen ist, dass es einen klaren Katalog sogenannter kritischer Technologien geben soll. In diesen Fällen soll eine Meldepflicht und auch eine Prüfmöglichkeit bereits dann bestehen, wenn Firmen aus dem Nicht-EU-Ausland zehn Prozent der Anteile an dem Unternehmen kaufen wollen.

Um sensible Bereiche besser zu schützen, hatte die Bundesregierung bereits im vergangenen Dezember die sogenannte Prüfschwelle von 25 Prozent auf zehn Prozent abgesenkt. Bislang gilt diese abgesenkte Schwelle allerdings nur für die sogenannten kritischen Infrastrukturen, die eine besondere Bedeutung dabei haben, dass die Versorgung der Bevölkerung etwa mit Strom, Telekommunikation oder Gesundheitsdienstleistungen funktioniert.

Die Ausweitung auf die "kritischen Technologien" würde es der Bundesregierung nun ermöglichen, künftig auch bei KI-Firmen oder Herstellern von Robotern oder Computerchips den Einstieg ausländischer Investoren genauer unter die Lupe zu nehmen. Für Wirbel hatte in der Vergangenheit beispielsweise die Übernahme des Augsburger Roboterherstellers Kuka durch chinesische Investoren gesorgt. 

Zugleich gibt es in der Wirtschaft die Sorge, dass von schärferen Regeln ein negatives Signal an ausländische Partner ausgehen könnte. So mahnte etwa der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bei der Novellierung im vergangenen Dezember, dass die deutsche Wirtschaft angesichts der Breite ihres Mittelstands auch auf Kapitalverkehrsfreiheit angewiesen sei.

Auch das Wirtschaftsministerium betont deshalb, dass Deutschland  weiter ein attraktiver Standort für Investitionen bleiben soll. Es gehe nicht darum, den Kauf von Anteilen zu untersagen, sondern darum, in den Fällen wichtiger kritischer Technologien genauer prüfen zu können. Einzelheiten will Altmaier demnach am Freitag im Zuge der Präsentation seiner Industriestrategie vorstellen.

Umgesetzt werden sollen mit der Novelle auch Vorgaben der EU. Abgeschlossen sein soll die Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung, die nach einem Kabinettsbeschluss auch noch durch das parlamentarische Verfahren müsste, laut Ministerium bis spätestens Oktober 2020.

jm/hcy

© Agence France-Presse

Foto: dpa/picture-alliance