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Ausgangssperre für Münster ist nicht grundrechts-konform

"Wir finden, dass der Inzidenzwert alleine nicht als Messgröße dienen darf, um so tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen, wie eine Ausgangssperre, zu rechtfertigen."

Als unverhältnismäßig bewertet FDP-Fraktionsvorsitzender Jörg Berens die für Münster drohende Ausgangssperre: „Der reine Inzidenzwert lässt keine Rückschlüsse auf Kapazitäten in den Kliniken zu. Des Weiteren beschreibt der Inzidenzwert nicht wie und wo die Bürgerinnen und Bürger sich anstecken. Gleichzeitig geht die Impfkampagne weiter voran. Wir finden daher, dass dieser Wert alleine nicht als Messgröße dienen darf, um so tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen, wie eine Ausgangssperre, zu rechtfertigen. Deshalb unterstützen wir Bundestagsabgeordnete, die eine Überprüfung des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anstreben.“ Weiter kritisiert Berens, mit Blick auf Verzerrungen an Wochenenden und nach Feiertagen bei den Inzidenzen: „Ein Staat, der es nicht organisiert bekommt, dass jeden Tag - auch an Feiertagen - belastbare Infektionszahlen gemeldet und entsprechend zum Inzidenzwert aufgearbeitet werden, sollte lieber seine Hausaufgaben machen, anstatt diesen wackeligen Wert zur Grundlage für die bedeutsamsten Einschränkungen seit Gründung der Bundesrepublik zu machen.“ Berens fordert, sinnvolle Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu definieren, auf ihre Rechtskonformität zu prüfen und einheitlich umzusetzen. Gravierende Grundrechtseinschränkungen, seien kein probates Mittel und stoßen nach einem Jahr Pandemie auch in der Gesellschaft auf wenig Verständnis und schwächen die Bereitschaft, sich daran zu halten mehr, als dass sie sie stärken.