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Kleiderspenden: Umsatzsteuer entfällt!

Kosten für die unverkäufliche und gespendete Saisonware können sie im Rahmen der Überbrückungshilfe III bei den Fixkosten vollständig geltend machen. Sie werden ihnen so zu 90 % erstattet. Die umsatzsteuerrechtliche Regelung ist zeitlich befristet.

Berlin - (ots) - Klarstellung nach mehr als zwei Wochen

Das Bundesministerium der Finanzen hat am gestrigen Donnerstag den zwei Wochen alten Beschluss von Bund und Ländern endlich umgesetzt, dass bei der Spende von Waren aus der vergangenen Wintersaison keine Umsatzsteuer anfällt. Dazu erklärt Antje Tillmann, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Finanzen:

"Endlich wissen Händler mit der Veröffentlichung des BMF-Schreibens zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Kleiderspenden, woran sie sind. Sie können unverkäufliche Saisonware an gemeinnützige Organisationen spenden, ohne dass die dafür Umsatzsteuer zahlen müssen. Kosten für die unverkäufliche und gespendete Saisonware können sie im Rahmen der Überbrückungshilfe III bei den Fixkosten vollständig geltend machen. Sie werden ihnen so zu 90 % erstattet. Die umsatzsteuerrechtliche Regelung ist zeitlich befristet. Sie gilt vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021."

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.