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Vier ehemalige und aktuelle VW-Manager angeklagt

Der Vorwurf gegen die vier Angeschuldigten lautet auf Untreue beziehungsweise Untreue in besonders schwerem Fall, wie die Behörde am Dienstag mitteilte

Wegen des Verdachts überhöhter Zahlungen an VW-Betriebsratsmitglieder hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig zwei Ex-Vorstandsmitglieder sowie einen ehemaligen und einen aktuell leitenden Manager der Volkswagen AG angeklagt. Der Vorwurf gegen die vier Angeschuldigten lautet auf Untreue beziehungsweise Untreue in besonders schwerem Fall, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Durch die mutmaßlich überhöhten Gehälter und Boni soll dem Volkswagen-Konzern ein Millionenschaden entstanden sein.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Braunschweig entscheiden. Die Staatsanwaltschaft legt den Angeschuldigten zur Last, als jeweilige Personalvorstände beziehungsweise Leiter des Personalwesens für die Konzernmarke Volkswagen mehreren Betriebsratsmitgliedern überhöhte Gehälter und Boni gewährt zu haben. Als Tatzeitraum nannte die Strafverfolgungsbehörde die Zeit zwischen Mai 2011 und Mai 2016.

Laut Staatsanwaltschaft waren die Angeschuldigten in ihren jeweiligen Positionen mitverantwortlich für die Festlegung der Gehälter und Bonuszahlungen der Betriebsratsmitglieder. Bei der Entscheidung über die jeweilige Eingruppierung oder Gehaltsanhebung sowie über die Höhe der Jahres-Bonuszahlungen folgten sie demnach stets den Vorschlägen der sogenannten Kommission Betriebsratsvergütung, der sie selbst angehörten.

Außer ihnen waren den Angaben zufolge auch der Vorsitzende des Konzernbetriebsrats und dessen Stellvertreter Mitglieder dieser Kommission, die damit über ihre eigene Vergütung entschieden. Auf diese Weise sollen die Angeschuldigten von 2011 bis 2016 für insgesamt fünf Betriebsratsmitglieder, darunter den Betriebsratsvorsitzenden, entgegen den Regeln des Betriebsverfassungsgesetzes überhöhte Gehälter und Boni gewährt haben.

Dabei sollen die Angeschuldigten im Widerspruch zu den Bestimmungen des Gesetzes bei der Bestimmung des Entgelts der Betriebsratsmitglieder für diese bewusst eine unzutreffende Vergleichsgruppe zu Grunde gelegt haben.

Die Vergleichsgruppen seien dabei so gewählt worden, dass ein höheres Gehalt gerechtfertigt erschien - obgleich die Angeschuldigten gewusst hätten, dass dies tatsächlich nicht der Fall war und die überhöhten Zahlungen den Betriebsräten nur aufgrund ihrer jeweiligen Position im Betriebsrat gewährt wurden.

Durch die überhöhten Zahlungen, auf die die Betriebsratsmitglieder keinen Anspruch hatten, sei der Volkswagen AG ein Schaden in Höhe der jeweiligen Überzahlungen entstanden, den die Staatsanwaltschaft auf insgesamt 5,052 Millionen Euro bezifferte. Davon sollen allein 3,125 Millionen Euro auf die "ungerechtfertigte Vergütung" an den Betriebsratsvorsitzenden entfallen.

Die Ermittler werfen den Angeschuldigten insgesamt 29 Einzeltaten vor: Einem Ex-Personalvorstand werden 20 Taten und einem VW-Personalleiter 27 Taten zur Last gelegt. Ein weiterer Ex-Personalvorstand soll für fünf Taten verantwortlich sein, ein ehemaliger VW-Personalleiter für eine Tat.

rh/jm

© Agence France-Presse

Foto: dpa/picture-alliance