Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Neuer Standort für das Polizeipräsidium

Das Polizeipräsidium Münster soll in den Gewerbepark Loddenheide umgelagert werden. Planunterlagen liegen ab Montag (8. März) öffentlich aus.

Münster (SMS) - Die Stadt Münster plant zusammen mit der Polizei Münster eine Verlagerung des Polizeipräsidiums in den Gewerbepark Loddenheide. Am neuen Standort sollen zukünftig verschiedene Einrichtungen der Polizei gebündelt werden. Zur Umsetzung der Planungen wird neben der Aufstellung eines Bebauungsplans auch der Flächennutzungsplan (FNP) für den Bereich Bertha-von-Suttner Weg / Willy-Brandt-Weg / Albersloher Weg angepasst.

Ziel der Planungen ist es, den neuen Standort langfristig abzusichern und den Standortanforderungen der Polizei anzupassen. Kerninhalte sind daher die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Polizeipräsidium sowie die Neuordnung der Verkehrssituation durch die Überplanung des Dag-Hammarskjöld-Wegs und eine neue öffentliche Erschließungsstraße. Im Flächennutzungsplan wird der bestehende Gartenfachmarkt als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel dargestellt. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden die Planungen bereits Ende November 2020 im Stadthaus 3 und im Stadtportal öffentlich vorgestellt.

Die aktuellen Planungsunterlagen können ab Montag, 8. März, bis einschließlich Donnerstag, 8. April, im Kundenzentrum im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden (Öffnungszeiten: Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr). Offengelegt werden die Entwürfe der 109. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 611 mit den Begründungen sowie zusätzliche umweltbezogene Gutachten und Unterlagen. 

Um einer Ausbreitung des Corona-Virus vorzubeugen, können die Pläne im Stadthaus 3 nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 02 51/4 92-61 95 eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen sind im genannten Zeitraum auch im Stadtportal unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung einsehbar. Bis zum Ende der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, bei der Stadtverwaltung Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Möglich ist dies beispielsweise per Post, per E-Mail oder über das Online-Formular im Stadtportal.

Stadt Münster

Foto: Symbolbild, pixabay / Stephan Wusowski