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Arbeitslosigkeit im Januar gestiegen

Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung ist zuletzt wieder stark gestiegen. Die ohnehin geringere Beschäftigung im Winter ist dieses Jahr mit dem Lockdown zusammengefallen.

Westfalen - (lwl) - Die Zahl von arbeitslosen Menschen mit Behinderung ist im Januar wieder stark gestiegen. Der vorläufige Höhepunkt bei der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung war im August 2020 mit 25.461 Personen erreicht. Seitdem hatte die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen wieder um insgesamt 969 Personen abgenommen. Im Januar steigt diese Zahl aber wieder stark um 751 auf 25.243 Menschen mit Behinderung (davon 15.286 Männer und 9.957 Frauen), teilt der Landschaftsverband-Westfalen-Lippe (LWL) aktuell mit. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl um 2.124 Personen gestiegen.

"Leider war ein deutlicher Anstieg der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung im Januar 2021 zu erwarten, da die geringere Beschäftigung im Winter mit dem zweiten coronabedingten Lockdown zusammenfällt", sagt LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. "Wir werden alles daransetzen, diese Entwicklung zu bremsen und Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung bei der Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven zu unterstützen." Das LWL-Inklusionsamt Arbeit habe mit der Förderung von Inklusionsbetrieben und anderen Sozialunternehmen aus dem Corona-Teilhabe-Fonds des Bundes begonnen.

Hintergrund

Das LWL-Inklusionsamt Arbeit bietet vom Kündigungsschutz, über begleitende Hilfen am Arbeitsplatz, Unterstützung durch Integrationsfachdienste und weitere Fachdienste oder der Förderung von Inklusionsbetrieben auch Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf und Beschäftigungsmöglichkeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen an. Im Bereich des Kündigungsschutzes und der Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben arbeitet der LWL eng mit den örtlichen Fachstellen Behinderte Menschen im Beruf zusammen.

Das LWL-Inklusionsamt Arbeit umfasst die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts und die Aufgaben zur Teilhabe an Arbeit aus der sogenannten Eingliederungshilfe. Es hat die Aufgabe, private und öffentliche Arbeitgeber im Sinne der Inklusion dabei zu unterstützen, behinderungsgerechte Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen und zu erhalten.

Hierfür steht dem LWL-Inklusionsamt Arbeit ein breit gefächertes Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung - personeller, technischer wie auch finanzieller Art. Neben der behinderungsgerechten Ausstattung der Arbeitsplätze bilden die Beratung der betroffenen Menschen und der Arbeitgeber sowie der besondere Kündigungsschutz Schwerpunkte in der Arbeit der LWL-Abteilung.

47 örtliche Fachstellen "Behinderte Menschen im Beruf" sind bei den kreisfreien Städten, den Landkreisen sowie bei einigen kreisangehörigen Städten und Gemeinden angesiedelt und erbringen Beratung und Unterstützung in den Bereichen Besonderer Kündigungsschutz und Begleitende Hilfen im Arbeitsleben.

LWL

Foto: Birgoleit