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Deutsche Umwelthilfe obsiegt vor Gericht gegen MediaMarkt-Saturn

* Oberlandesgericht München verurteilt Onlinesparte der größten Elektrohandelskette Europas zur kostenlosen und verbrauchernahen Rücknahme quecksilberhaltiger Altlampen.

Berlin, 22.2.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem

Oberlandesgericht (OLG) München ein Grundsatzurteil für eine bessere

Rücknahme ausgedienter Elektroaltgeräte durch Online-Händler

erstritten. Demnach dürfen die Unternehmen nicht einfach nur pauschal

für die Rücknahme alter quecksilberhaltiger Energiesparlampen einen

Paketversand anbieten oder auf ein Filialnetz verweisen, wie es der

Großteil der Branche aktuell handhabt. Vielmehr müssen sie kostenlose,

verbraucherfreundliche und wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten

anbieten. Die DUH verlangt deshalb von allen Online-Händlern, dass sie

die Rücknahme von Elektroaltgeräten sofort rechtskonform regeln.

 

Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hat im konkreten Fall

erfolgreich gegen die MMS E-Commerce GmbH (MediaMarkt-Saturn) geklagt.

Die größte Elektrohandelskette Europas hatte Verbraucherinnen und

Verbrauchern keine zumutbare Rückgabemöglichkeit für

quecksilberhaltige Altlampen angeboten. Sie sollten entweder zu einer

Filiale der Handelskette fahren, was im vorliegenden Fall 50 Kilometer

gewesen wären, oder die Altlampen per Postversand zurückschicken, was

jedoch bei Lampen mit Gefahrstoffen nicht erlaubt ist.

 

„_Das Urteil ist ein großer Erfolg für den Umwelt- und

Verbraucherschutz sowie ein Warnruf an die Handelsbranche: Bundesweit

lediglich 433 Sammelstellen für Elektroschrott wie im vorliegenden Fall

– und damit Entfernungen von 50 Kilometern zur nächsten Sammelstelle

– sind weder verbraucherfreundlich noch gesetzeskonform. Zudem dürfen

quecksilberhaltige Altlampen nicht per Postversand zur Entsorgung

verschickt werden, da dies nach den Transportrichtlinien der Deutschen

Post und anderer Paketdienstleister ausgeschlossen ist. Online-Händler,

die Elektrogeräte verkaufen, müssen jetzt sofort überprüfen, ob sie

Verbraucherinnen und Verbrauchern angemessene Rückgabemöglichkeiten

für Elektroschrott anbieten – und falls nicht, umgehend handeln. Das

bedeutet: Sie müssen Altgeräte am Ort der Auslieferung von Neugeräten

oder über eine stationäre Sammelstelle pro Postleitzahlgebiet

zurücknehmen_“, fordert die Stellvertretende

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

 

Onlinehändler haben die Möglichkeit, sich an bestehenden bundesweit

agierenden Sammelsystemen für Elektroaltgeräte finanziell zu

beteiligen, in Kooperation mit anderen stationär agierenden Händlern

möglichst viele Rückgabestellen anzubieten oder auch mit kommunalen

Entsorgern zu kooperieren.

 

Rechtsanwalt Roland Demleitner vertrat die DUH vor Gericht und betont,

das OLG München habe mit seiner Entscheidung die Rechte von

Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Rückgabe alter gebrauchter

Elektrogeräte an den Handel gestärkt. „_Online-Händler müssen auch

bei der Rücknahme quecksilberhaltiger Altlampen die Vorgaben des

Elektro- und Elektronikgerätegesetzes einhalten und können für sich

keinen Sonderstatus beanspruchen. Sie dürfen einen rückgabewilligen

Verbraucher nicht darauf verweisen, alte gebrauchte Beleuchtungskörper,

die für die menschliche Gesundheit gefährliche Stoffe wie Quecksilber

enthalten, mittels einfachem Postversand zur Entsorgung zurückzugeben,

weil dies aus ihrer Sicht vielleicht der einfachste, aber eben nicht

zulässige Entsorgungsweg ist_“, so Demleitner.

 

Tests der DUH haben wiederholt erhebliche Probleme bei der gesetzlich

vorgeschriebenen Rücknahme von Elektroaltgeräten im Online-Handel

aufgezeigt. Die DUH fordert daher die zuständigen Landesbehörden auf,

eigene verdeckte Testbesuche durchzuführen und bei Verstößen hohe

Bußgelder zu verhängen. Solange die Behörden untätig bleiben, wird

die DUH die ordnungsgemäße Rücknahme von Elektroschrott weiter

kontrollieren und notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen.

 

„_Damit Elektroschrott nicht im Hausmüll oder der Umwelt landet, ist

der Online-Handel gesetzlich verpflichtet, ihn kostenfrei

zurückzunehmen. Durch die Corona-Krise boomt der Versandhandel und

dennoch lassen selbst große Online-Händler wie Saturn Verbraucherinnen

und Verbraucher auf schadstoffhaltigem Elektroschrott sitzen. Die

zuständigen Überwachungsbehörden werden ihrer Kontrollfunktion

offensichtlich nicht gerecht. Die Bundesländer müssen dringend

ausreichend Personal bereitstellen, damit die gesetzlichen

Rückgaberechte nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch in der

Praxis umgesetzt werden_“, sagt der Stellvertretende Leiter des

Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH, Philipp Sommer.

 

Hintergrund:

 

Im vorliegenden Rechtsstreit verurteilten zunächst das Landgericht

Ingolstadt die Saturn Online GmbH sowie nun das Oberlandesgericht

München die MMS E-Commerce GmbH dazu, für quecksilberhaltige

Altlampen, wie etwa Energiesparlampen, zukünftig geeignete

Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen

Endverbraucher zu schaffen (AZ 6 U 1549/20). Eine Revision des

Verfahrens ist durch das Oberlandesgericht München nicht zugelassen.

 

Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucherinnen und Verbraucher

ausgediente Elektrokleingeräte bis 25 cm kostenlos bei Händlern

abgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400

Quadratmetern verkaufen – bei Online-Händlern gilt die Versand- und

Lagerfläche. Die kostenlose Abgabe von Altgeräten größer als 25 cm

ist beim Kauf eines ähnlichen Neugeräts möglich. Mit einer

Rücknahmemenge von 98.925 Tonnen im Jahr 2019 leistet der Handel bisher

nur einen geringen Beitrag zur Sammlung von Elektroschrott. 2018

erreichte Deutschland lediglich eine Elektroschrott-Sammelquote von 43,1

Prozent und nach vorläufigen Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte

Register wird die Sammelquote in 2019 weiter absinken. Falsch entsorgter

Elektroschrott schadet durch austretende Schadstoffe der Umwelt und der

menschlichen Gesundheit.


Deutsche Umwelthilfe vom 22.02.2021