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Tabaksteuer nun auch für E-Zigaretten?

Das Bundesfinanzministerium plant eine Erhö­hung der Tabaksteuer, die erstmals auch für nikotinhaltige E-Zigaretten gelten soll.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung heute berichtete, soll die Tabaksteuer auch bei E-Zigaretten fällig werden. Die Zeitung berief sich dabei auf den Entwurf eines Tabaksteuermodernisierungsgesetzes, das demnach heute in die Ressortabstimmung geht. Der Staat rechne dadurch mit zusätzlichen Einnahmen von mehr als zwölf Milliarden Euro zwischen 2022 und 2026 – wenn die höhere Steuer die Menschen nicht zum Aufhören bringt.

Denn die neuen Sätze bedeuten demnach, dass sich die Steuer für Tabakzigaretten vom nächsten Jahr an jährlich um rund acht Cent je Packung erhöht. Für eine 40-Gramm-Packung Feinschnitt steige die Abga­be an den Fiskus um bis zu 15,7 Cent.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßte die Pläne. „Durch die steuerliche Gleich­behandlung werden die neuen Zigarettenalternativen teurer“, sagte BVKJ-Präsident Thomas Fischbach.

Damit würden sie insbesondere für Jugendliche unattraktiver. „Bei den Alkopops haben wir gesehen, dass die Anhebung der Steuer Jugendliche vom Konsum dieser Produkte abhalten kann“, so Fischbach. Er zeigte sich überzeugt, dass eine Steuererhöhung auch bei den E-Zigaretten Lenkungswirkung entfalten kann.

Zusätzlich zu der Steuererhöhung wünsche man sich ein sofortiges umfassendes Werbeverbot für Tabak­erhitzer und E-Zigaretten im gesamten öffentlichen Raum. Bestehende „Schonfristen“ für Tabakerhitzer (bis 2023) und E-Zigaretten (2024) bezeichnete Fischbach als „unverständlich“. Angesichts der Gesund­heitsbelastungen brauche es neben der Steuererhöhung und dem Werbeverbot auch ein Rauchverbot in Autos, wenn Kinder und Jugendliche mit an Bord sind.

afp/aha/aerzteblatt.de