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Nächtliche Messungen an der Windenergieanlage Loevelingloh

Die Bezirksregierung hat am 15. Februar 2021 erneut den Betrieb der Windenergieanlage Loevelingloh zugelassen, um Dauerschallmessungen in der Nacht auszuführen.

Münster. Die Bezirksregierung hat am 15. Februar 2021 erneut den Betrieb der Windenergieanlage Loevelingloh in den folgenden zwei Nächten (vom 13. - 15. Februar 2021) jeweils von 22 Uhr bis 6 Uhr zugelassen, um Dauerschallmessungen in der Nacht auszuführen.


Zuvor war der Betrieb in den Nächten am vergangenen Wochenende (13. und 14. Februar 2021) genehmigt worden. Aufgrund einer technischen Störung an den Messgeräten konnten die Messungen allerdings nicht abgeschlossen werden. Daher hat die Bezirksregierung angeordnet, die Messungen in den folgenden beiden Nächten nachzuholen.

Hintergrund der Messung auch in der Nacht ist die Überprüfung, ob die im letzten Jahr festgestellte Tonhaltigkeit der Windenergieanlage, die im Juli 2020 zur Betriebsuntersagung des Nachtbetriebs durch die Bezirksregierung führte, mit den durchgeführten Maßnahmen an der Anlage dauerhaft behoben werden konnten. Über die endgültige Wieder-Zulassung des Nachtbetriebs wird erst nach Durchführung dieser und weiterer Messungen und Auswertung der Messergebnisse entschieden. Über das Ergebnis und die Wiederzulassung des Nachtbetriebes wird die Bezirksregierung rechtzeitig informieren.

Bezirksregierung Münster vom 15.02.2021