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Schwalbennester sind ganzjährig geschützt

Die Stadt Münster fördert ein Artenschutzprojekt des NABU. Ziel ist es, Nistplätze für Singvögel in urbanen Räumen zu erhalten und neue zu schaffen.

Münster - (SMS) - Jetzt ist die Zeit für das Anbringen von Nistkästen für Singvögel und Gebäudebrüter. Bauart, Größe und Einflugloch sind artspezifisch. Beim Aufhängen ist darauf zu achten, dass die Nisthilfe vor extremer Sonne und Schlagregen geschützt ist. Außerdem sollte sich der Kasten öffnen lassen, damit er im Herbst gereinigt werden kann. Fragen zum Thema beantwortet die städtische Umweltberaterin Beate Böckenholt unter Tel. 02 51/4 92-67 67 (montags 12 bis 17 Uhr, dienstags bis donnerstags 10 bis 13 Uhr).

Seit Jahren gibt es immer weniger Schwalben. Die Ursachen dafür sind vielfältig und reichen von Umbau oder Abbruch von Häusern bis hin zu fehlenden Möglichkeiten für den Nestbau. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit weist darauf hin, dass die Nester von Schwalben auch im Winter nicht beseitigt werden dürfen. Mehl- und Rauchschwalben sind standorttreu und benutzen sie über viele Jahre immer wieder. Verunreinigungen an Hausfassaden lassen sich durch „Kotbretter“ unterhalb der Nester verhindern. Die Nester sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig geschützt und die Beseitigung kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Um über den richtigen Umgang mit Schwalbennestern zu informieren, fördert die Stadt Münster ein Naturschutzprojekt der NABU-Naturschutzstation zu „Artenschutz am Gebäude - Mauersegler, Schwalben und Co“. Ziel ist es, Nistplätze und Quartiere gebäudebewohnender Arten im städtischen Wohnumfeld zu erhalten oder neu zu schaffen, und somit ein Stück Artenvielfalt im urbanen Raum zu sichern. Neben dem Beratungsangebot ist im Sommer eine Radtour zu Gebäuden mit Mauersegler- und Schwalbennestern geplant (www.nabu-naturschutzstation-muensterland.de/artenschutz).

Stadt Münster

Foto: Susanne Edele / pixabay, Rauchschwalben