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Schonfrist für elektronische Kassen läuft ab

Nach dem neuen Kassengesetz müssen alle elektronischen Kassen mit einer Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Die IHK und DATEV informieren.

In einem Webinar am 17. Februar (Mittwoch) bereitet die IHK Nord Westfalen Unternehmen auf die Umsetzung der letzten Stufe des neuen Kassengesetzes vor. Danach müssen alle elektronischen Kassen für die sichere Datenarchivierung mit einer sogenannten „Technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) ausgestattet sein.

Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind zwar schon seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Bis Ende März diesen Jahres gilt aber in Nordrhein-Westfalen noch eine Nichtbeanstandungsregelung. „Es ist jetzt also allerhöchste Zeit für Unternehmen, ihre elektronischen Kassensysteme mit der technischen Pflichtausstattung auszurüsten und diese auch korrekt anzuwenden“, betont IHK-Handelsreferentin Lena Majnaric.

Im IHK-Webinar informiert Christian Goede-Diedering von der DATEV eG über die automatische und revisionssichere Archivierung aller Kassendaten. Im Anschluss zeigt er Praxisbeispiele zur Nutzung der TSE auf – von der Dokumentation über die Erstellung von Kassenbucheinträgen bis zum Datenexport nach Vorgaben der neuen digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung (DSFinV-K).

Die Technische Sicherheitseinrichtung hat das Ziel, Manipulationen zu verhindern. „Mit ihr werden bisher arbeitsintensive Bargeldprozesse aber auch sicherer und effizienter“, erläutert Majnaric. Ein Vorteil, der insbesondere bei Kassennachschau oder Außenprüfung für entspannte Abläufe sorgen könne.Das Webinar „Kasse 2021 – TSE und jetzt?“ beginnt um 10 Uhr und endet um 12 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung aber erforderlich.

IHK Nord Westfalen

Bild: tiratore/Fotolia