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Maskenpflicht an Stränden aufgehoben

Neue Allgemeinverfügung ab 06.02.

- Flensburg -  Als vor zwei Wochen der Inzidenzwert für Flensburg an der 200er Grenze lag, wurde die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen erforderlich.

Nachdem die Inzidenzzahl seit Tagen stabil deutlich unterhalb der 200 liegt, können einige Maßnahmen wieder angepasst werden.

Für die Flensburger Strände Ostseebad und Solitüde wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wieder aufgehoben.

Außerdem wird das Ende der Maskenpflicht außer im Bereich des ZOBs und des Bahnhofvorplatzes abends auf 22:00 Uhr vorgezogen.

Die Details können der neuen Allgemeinverfügung auf den Internetseiten der Stadt Flensburg entnommen werden. (https://www.flensburg.de/Aktuelles/Corona-Portal/Regelungen/) Sie tritt morgen am 6. Februar 2021 in Kraft.