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Gesundheits-Apps auf Rezept wird eingeführt

Dies ist Teil des Gesetzes zur digitalen Versorgung, das der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen hat. Die Neuregelung soll auch Online-Sprechstunden voranbringen

Deutschland führt weltweit als erster Staat Gesundheits-Apps auf Rezept ein. Dies ist Teil des Gesetzes zur digitalen Versorgung, das der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen hat. Die Neuregelung soll auch Online-Sprechstunden voranbringen. Zudem schafft es neue Möglichkeiten zur Weitergabe von Patientendaten für Forschungszwecke, die datenrechtlich umstritten sind.

"Digitale Lösungen können den Patientenalltag konkret verbessern", erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). "Darum gibt es ab 2020 gesunde Apps auf Rezept." Er sprach von einer "Weltpremiere". Der Gesetzentwurf sieht vor, dass entstehende Kosten von den Krankenkassen erstattet werden. Zuvor muss aber das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Funktion, Qualität, und Datensicherheit der Produkte geprüft haben.

Zudem sollen mit der Neuregelung Patienten künftig Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, leichter finden können. Darum dürfen die Mediziner künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Wer einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten möchte, kann das künftig auch auf elektronischem Wege tun.

Gefördert wird mit der Neuregelung zudem der elektronische Arztbrief - und zwar dadurch, dass das alternativ häufig benutzte Fax geringer vergütet wird als bisher. Außerdem haben Ärzte künftig mehr Möglichkeiten, sich auf elektronischem Weg mit Kollegen auszutauschen.

Die gesetzlichen Kassen müssen die persönlichen Daten sowie sämtliche Behandlungsdaten aller Versicherten an den Spitzenverband der Kassen weiterleiten. Verwaltet werden sollen die Daten von einem erweiterten Forschungsdatenzentrum, das beim Bundesgesundheitsministerium angesiedelt wird.

Spahn wies im Bundestag datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Neuregelung zurück. Die Daten würden pseudonymisiert und zur Weitergabe für Forschungszwecke anonymisiert, sagte er im Bundestag. Zugleich betonte er, er wolle das Gesundheitswesen "fit machen für digitale Zukunft". Dabei strebe er ein digitales Gesundheitswesen "aus eigener Kraft" an. Er wolle nicht, "dass es unter ganz anderen Maßstäben zu uns kommt". 

Bedenken hatte unter anderem der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Ulrich Kelber, erhoben. Auch Pseudonyme seien personenbezogene Daten. Er setzte sich "für die Einführung einer Widerspruchsmöglichkeit gegen die Verwendung der eigenen Daten ein.

jp/hcy

© Agence France-Presse

Foto: dpa/picture-alliance