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Englische Corona-Mutante B117 in Flensburg

Die Nähe zum Inzidenzwert 200, aber vor allem die Bestätigung aus der Charité, dass die "englische Mutante B117" des Covid19-Virus, die in Flensburg aufgetreten ist, führen dazu, dass weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung beschlossen wurden.

Flensburg. Das dynamische Fallgeschehen in der Stadt hatte zu einem Inzidenzwert von 194 geführt. Morgen sinkt dieser erfreulicherweise auf 182. Die weiterbestehende Nähe zum Inzidenzwert 200, aber vor allem die Bestätigung aus der Charité, dass die sogenannte "englische Mutation" des Covid19-Virus, die eine höhere Infektiosität aufweisen soll, in Flensburg aufgetreten ist, führt dazu, dass der Verwaltungsvorstand heute Vormittag weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung beschlossen hat. 

Folgendes Maßnahmen werden in Abstimmung mit den Gesundheitsministerium des Landes festgelegt: 

In erster Linie gilt es, die Kontaktbeschränkungen weiter zu verstärken. Daher wird die Liste der publikumsstarken Bereiche in Flensburg, das sind Bereiche an denen regelmäßig viele Menschen zusammenkommen, erweitert. Für die großflächigen Parkplätze der Flensburger Einzelhandelszentren gilt die bereits in der Landesverordnung aufgeführte Pflicht des Tragens eines Mund-Nase-Schutzes. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes wird darüber hinaus auf folgende Bereiche ausweitet:  

In der Zeit von 6.00 Uhr – 24.00 Uhr gilt das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in folgenden Bereichen und Straßenzügen: 

- ZOB (Süderhofenden zwischen Rathausstraße und Nikolaistraße)

- Bahnhofsvorplatz (zwischen Bahnhofstraße und Mühlendamm)

Innenstadt mit folgenden Straßenzügen:

- Dr.Todsen-Straße

- Rote Straße

- Angelburger Straße (zwischen Holm und Süderhofenden)

- Südermarkt

- Holm

- Nikolaistraße

- Rathausstraße (im Übergang zwischen Holm und Großer Straße)

- Große Straße

- Nordermarkt

- Norderstraße (zwischen Marienstraße und Toosbystraße)

- Schiffbrückstraße

- Willy-Brandt-Platz

- Norderstrasse

- Neustadt

Hafenbereich mit folgenden Straßenzügen:

- Schiffbrücke

- Norderhofenden

- Hafenspitze

- Am Kanalschuppen

- Ballastkai (bis zur Einmündung Am Industriehafen)

 

Stadtteilzentrum Mürwik mit folgenden Straßenzügen:

- Fördestraße zwischen Hausnr. 68 und 80

- Marrensdamm zwischen Einmündung Friedheim und Einmündung Kleine Lücke

- Friedheim zwischen Einmündung Fördestraße und Hausnr. 10

Stadtteilzentrum Engelsby mit folgenden Straßenzügen:

- Mozartstraße zwischen Einmündung Osttangente und Einmündung Brahmsstraße

- Engelsbyer Straße zwischen Einmündung Mozartstraße und Einmündung Neuer Weg

 

- Strand Solitüde

- Strand Ostseebad

An diesen Orten wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes verpflichtend. 

Die Kontrollen dieser Anordnungen sowie die Quarantäne-Überwachungen durch das Ordnungsamt und das Gesundheitsamt werden verstärkt. Verstöße sollen schneller geahndet werden. 

Alle diese Maßnahmen werden in einer neuen Allgemeinverfügung festgelegt, die mit Gültigkeit bis zum 14. Februar umgehend in Kraft gesetzt wird. 

Sollte sich in den kommenden Tagen das Fallgeschehen nicht eindämmen lassen, werden weitere Maßnahmen in Betracht gezogen werden müssen. 

Die Stadt bittet darum, sich auf der Homepage auf dem laufenden über die aktuellen Bestimmungen zu halten. 

Oberbürgermeisterin Simone Lange richtet sich erneut an alle Flensburgerinnen und Flensburger: "Wir freuen uns sehr, dass wir heute nur wenige Neuinfektionen festgestellt haben und unser Inzidenzwert dadurch wieder sinkt. Das Auftreten der Virusmutation macht es aber notwendig, dass nicht nur alle Vorschriften sorgfältig eingehalten werden, sondern dass alle Flensburgerinnen und Flensburg für sich selbst darauf achten, Kontakte unbedingt weiter einzuschränken und immer auf Abstands- und Hygieneregeln zu achten."