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Kirchengeläut, Hahnenschrei, Grillengezirpe und mehr ist jetzt Kulturerbe

Das Parlament in Paris besiegelte am Donnerstag ein Gesetz zum Schutz der Geräusche und Gerüche auf dem Land, das sogenannte "Sinnes-Erbe".

Der Hahnenschrei, das Muhen von Kühen und das Blöken von Schafen gehören künftig in Frankreich zum Kulturerbe: Damit sollen Klagen zugezogener Städter über zu viel Lärm auf dem Land verhindert werden.

Nach der Nationalversammlung stimmte am Donnerstag auch der Senat der Vorlage zu. Agar-Staatssekretär Joël Giraud begrüßte den Beschluss. Wer auf dem Land wohne, müsse "einige Belästigungen in Kauf nehmen", sagte er. In der Corona-Pandemie hatten unter anderem viele Pariser die Stadt verlassen, um der Enge zu entgehen.

Mit dem Gesetz werden auch das Läuten von Kirchenglocken, das Zirpen von Grillen oder der Geruch von Schweine- oder Pferdeställen für charakteristisch ländlich erklärt. 

In Frankreich hatte es zuletzt eine ganze Reihe von Prozessen gegen angebliche Belästigungen auf dem Land gegeben. Das größte Medienecho erzeugte die Klage eines zugezogenen Rentnerpaars auf der Atlantik-Insel Oléron. Sie richtete sich gegen einen Hahn namens Maurice, der in den frühen Morgenstunden laut gekräht hatte.

Die Initiative für den Schutz des ländlichen "Erbes" geht auf den Bürgermeister des 400-Seelen-Dorfes Gajac im Südwesten Frankreichs, Bruno Dionis du Séjour, zurück. Der pensionierte Landwirt hatte sich in einem offenen Brief gegen Zugezogene "mehrheitlich städtischer Herkunft" gewandt, die aufs Land ziehen "und dort entdecken, dass Eier nicht auf Bäumen wachsen". Der Ortsvorsteher erhielt massiven Zuspruch, unter anderem aus dem Parlament.

lob/jes

© Agence France-Presse