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Corona versus Kultur

In seinem Newsletter "Corona versus Kultur" berichtet der Deutsche Kulturrat über positive Entwicklungen: Soloselbstständige etwa sollen nun die Hälfte statt 25 % ihrer finanziellen Einbußen geltend machen können.

Der Newsletter vom 19.01.2021:

Heute Nachmittag trifft sich die Bundeskanzlerin per Videokonferenz zur Besprechung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Corona-Pandemie. Die Ergebnisse, das ist leider sehr sicher, werden keine Erleichterungen für die vom Lockdown betroffenen Kultureinrichtungen bringen. Die Türen bleiben weiter zu! Doch sobald sich die Möglichkeit zeigt, werden wir uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass die Kultureinrichtungen endlich wieder geöffnet werden können.

Zurzeit können wir nur darum kämpfen, dass der Kulturbereich ökonomisch einigermaßen durch diese Krise kommt. Wir sprechen deshalb ständig mit dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Finanzministerium, dem  Arbeitsministerium und der Kulturstaatsministerin. Jede neue Unterstützungsmaßnahme ist wichtig und jede Vereinfachung des Zugangs zu den Förderungen ist zu begrüßen. 

Überbrückungshilfen III

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) planen, so ist zu hören, die bereits geltenden Überbrückungshilfen III nachzubessern. Dabei soll wohl der Kreis der Berechtigten erweitert werden, das soll offensichtlich auch dem Kulturbereich zugutekommen. Wir sind gespannt auf die konkreten Vorschläge.

November- und Dezemberhilfen

Außerdem ist zu hören, dass die Abschläge für die November- und Dezemberhilfen von 50 000 auf 100 000 Euro verdoppelt werden sollen. Besser wäre es natürlich, statt die Abschläge zu erhöhen, endlich die regulären Hilfen vollständig auszuzahlen.

Neustarthilfe für Soloselbständige

Auch die Neustarthilfe für Soloselbständige soll wohl deutlich verbessert werden. Es ist zu hören, dass künftig die Hälfte der finanziellen Einbußen geltend gemacht werden können, bisher waren es nur 25 Prozent. Genau dies haben wir in unserer Stellungnahme "Kultur und Kreativwirtschaft jetzt stützen und Perspektiven geben" Anfang Dezember 2020 gefordert.

Die Gesamtfördersumme soll von Januar bis Juni von insgesamt 5.000 auf 7.500 Euro angehoben. Antragsberechtigt sollen, auch das ist zu hören, auch "unständige Beschäftigte" sein, das sind zum Beispiel Schauspielerinnen und Schauspieler, die für Film und Fernsehen arbeiten.

Sollten sich diese Informationen bewahrheiten, wäre das eine guter Schritt in die richtige Richtung. Insgesamt ist der Ansatz, Betriebskostenpauschalen zu zahlen, der richtige Weg. Er sollte, so unsere Forderung, konsequent zu einer angemessenen erweiterten Betriebskostenpauschale für Solo-Selbständige entwickelt werden.

Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Aus dem Arbeitsministerium ist zu hören, dass die strukturellen Verbesserungen für soloselbständige Kulturschaffende diskutiert werden sollen. Unsere Vorschläge zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige werden wahrgenommen.

NEUSTART KULTUR

Erfreulich ist auch, dass die von uns angestoßene Debatte für eine zweite Finanzierungsrunde für das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR langsam Fahrt aufnimmt. Es ist gut, dass Kulturstaatsministerin Monika Grütters den Verbänden, Fonds und Institutionen den Vertrauensvorschuss gegeben hat, die richtigen Einzelprogramme für das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR zu entwickeln.

Es zeigt sich, dass sie die Bedarfe der jeweiligen Szene, Gruppe oder auch künstlerischen Sparte kennen. Sie agieren flexibel und verantwortungsvoll mit den zur Verfügung stehenden Mitteln. NEUSTART KULTUR wird von der Kulturszene angenommen. Es werden viel mehr Anträge gestellt, als positiv beschieden werden können. Die Mittel für NEUSTART KULTUR müssen daher dringend aufgestockt werden. NEUSTART KULTUR ist eine Erfolgsgeschichte in schweren Zeiten.

Quelle: Olaf Zimmermann, Deutscher Kulturrat