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Wo Fraktionen des Bundestages ihr Geld herbekommen

"Die Fraktionen haben also nichts zu befürchten, wenn sie sich nicht an Regeln halten", erklärte Scheller. Die fehlenden "klaren und praxistauglichen Vorgaben und Grenzen" führten auch bei den Fraktionen zu "Unsicherheiten".

Der Bundesrechnungshof fordert Neuregelungen für die Finanzierung von Bundestagsfraktionen, um eine Verwendung von Haushaltsgeldern für Parteiarbeit zu verhindern. Die Behörde verlangte in einem am Dienstag vorgestellten Sonderbericht eindeutige Regeln für die Verwendung der Gelder sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen. Es gebe "keine klaren und praxistauglichen Regeln und kein wirksames Sanktionsregime", kritisierte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller.

Das sei bedenklich und berge die Gefahr, "dass Fraktionen diese Mittel für Parteiaufgaben oder gar Wahlkampfzwecke einsetzen", erklärte Scheller weiter. Die Bundestagsfraktionen erhalten laut Rechnungshof jedes Jahr rund 120 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt für ihre parlamentarische Arbeit. Eine Verwendung für Parteiaufgaben ist aber nach den Vorgaben des Abgeordnetengesetzes unzulässig.

Scheller verwies darauf, dass insbesondere die Abgrenzung der zulässigen Unterrichtung der Öffentlichkeit von der unzulässigen Parteiwerbung offen sei. "Neue Formate der sozialen Medien verstärken das Problem", zeigte sich der Behördenchef überzeugt. 

Nach Ansicht des Bundesrechnungshofs fehlen "eindeutige und praxistaugliche Regeln", wofür die Fraktionen die Haushaltsmittel ausgeben dürfen und wofür nicht. Gerade in der Kommunikation mit den Bürgern hätten die Fraktionen "aber ein hohes Interesse, nicht nur zu informieren, sondern auch für ihre Partei und damit mittelbar für deren Wahl zu werben", erklärte Scheller. Diese Gefahr nimmt dem Bericht zufolge mit der "dynamischen Entwicklung der sozialen Medien" weiter zu. "Genau hier fehlt es an Leitplanken, was erlaubt ist und was nicht", mahnte Scheller.

Der Bundesrechnungshof bemängelte insbesondere, dass bei Verstößen keine Konsequenzen drohen. Für Rückforderungen und sonstige Sanktionen unmittelbar gegen die Fraktionen gebe es nämlich keine gesetzliche Grundlage. Die Fraktionen könnten noch nicht einmal gezwungen werden, unzulässige Beiträge in den sozialen Medien zu löschen.

"Die Fraktionen haben also nichts zu befürchten, wenn sie sich nicht an Regeln halten", erklärte Scheller. Die fehlenden "klaren und praxistauglichen Vorgaben und Grenzen" führten auch bei den Fraktionen zu "Unsicherheiten". Scheller forderte deshalb ein "wirksames Sanktionsregime, das beispielsweise auch Löschpflichten regelt".

Er erinnerte auch an die strenge Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht in Fragen der Parteienfinanzierung. "Ohne Kontrolle und Sanktionen steht die Legitimation des Systems der Fraktionsfinanzierung in Frage", erklärte Scheller.

Der Bundesrechnungshof forderte deshalb eine Neuregelung noch vor der Bundestagswahl im Herbst. Die Behörde empfahl unter anderem eine Klarstellung, wie Fraktionen die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit unterrichten dürfen. Zudem sollten gesetzliche Grundlagen für Rückforderungen und Sanktionen geschaffen werden. 

cax/cha