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Corona und Kinderkrankengeld

Eltern, die wegen Kita-Schließungen oder Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie ihre Kinder zuhause betreuen müssen, sollen laut Beschluss zum verlängerten Januar-Lockdown Kinderkrankengeld beziehen können.

Dafür soll es pro Elternteil 10 zusätzliche Tage pro Jahr geben, an denen sie sich "kindkrank" melden können. Damit würde Eltern "schnell und unbürokratisch geholfen", sagt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Die Gewerkschaften halten es aber für erforderlich "die Regelung zum Kinderkrankengeld zunächst bis zum März zu verlängern".

"Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen die beschlossene Erweiterung des Kinderkrankengeldes. Die Bundesregierung zeigt mit diesem Vorschlag: Homeoffice und Kinderbetreuung gleichzeitig – das ist nicht zu leisten", so der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann.

Eigentlich gibt es das Kinderkrankengeld, wenn ein Elternteil ein krankes Kind zuhause betreuen muss und deswegen nicht arbeiten kann. Pro Elternteil kann es bis zu 10 Tage Kinderkrankengeld pro Jahr geben (bei Alleinerziehenden 20 Tage Kinderkrankengeld pro Jahr). Jetzt soll nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zur Verlängerung des Lockdowns bis Ende Janaur diese Zahlung auch möglich sein, wenn das Kind zwar nicht krank ist, aber wegen Kita- und Schulschließungen zuhause betreut werden muss. Außerdem soll die mögliche Zahl der Tage pro Jahr erhöht werden: zehn zusätzliche Tage pro Elternteil, also insgesamt 20 Tage pro Elternteil (beziehungsweise insgesamt 40 Tage bei Alleinerziehenden).

DGB: Regelung zum Kinderkrankengeld bis März verlängern

Eltern, die wegen geschlossener Kitas und Schulen oder der ausgesetzten Präsenzpflicht ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, könne damit "schnell und unbürokratisch geholfen werden", sagte Hoffmann. "Mit zehn zusätzlichen Tagen pro Elternteil, beziehungsweise 20 bei Alleinerziehenden, lässt sich der Januar überbrücken. Die Eltern brauchen in dieser schwierigen und unübersichtlichen Lage Sicherheit. Daher halten die Gewerkschaften es für erforderlich, die Regelung zum Kinderkrankengeld zunächst bis zum März zu verlängern."

Krankenkassen dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben

Wichtig sei aber, "dass die Krankenkassen nicht auf den Kosten für das zusätzliche Kinderkrankengeld sitzen bleiben", forderte Hoffmann. "Voraussetzung für die Auszahlung dieser versicherungsfremden Leistung über die Krankenkassen muss sein, dass der Bund den Kassen die Kosten zu 100 Prozent erstattet. Die Krankenkassen werden schon jetzt im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung massiv belastet."

Foto: Colourbox.de