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Kritik an der BEG

Laut der Deutschen Umwelthilfe verhindert die Regierung mit der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) auch 2021 klimafreundliches Bauen und Sanieren.

- Ab dem 1. Januar 2021 ersetzt die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ die bisherigen Förderprogramme unter anderem der KfW

- Fördermittel für Bestand und Neubau weiterhin zu gering, zu kompliziert und Effizienzstandards zu niedrig

- Klimaziele für Gebäudebereich sind mit neuem Förderprogramm nicht zu erreichen

Mit der am 1. Januar 2021 in Kraft tretenden „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bricht die Bundesregierung nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ihr Versprechen, Klimaschutz in Gebäuden voranzubringen. Die BEG sollte eine Vereinfachung und Aufstockung der Förderung für klimagerechtes Bauen und Sanieren sein. Stattdessen werden in dem dringend sanierungsbedürftigen Bestand sogar weniger Wohneinheiten gefördert als durch das bisherige KfW-Programm. Für den Neubau legt die Bundesregierung einen Effizienzstandard fest, mit dem die Klimaziele nicht erreichbar sind und der ohnehin längst breite Anwendung findet. Individuelle Sanierungsfahrpläne und eine verpflichtende Energieberatung hätten zudem für alle Gebäude Voraussetzung für eine staatliche Förderung sein müssen.

Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Mit der neuen Bundesförderung können die Klimaziele im Gebäudesektor keinesfalls erreicht werden. In Deutschland muss dringend kompatibel mit den Klimazielen gebaut und saniert werden. Im Bestand haben wir aktuell null Bewegung – dort braucht es deutlich mehr unkomplizierte finanzielle Förderung. Nach der Anhebung des EU-Klimaziels ist zudem klar, dass die Bundesregierung ihren Beitrag zum Klimaschutz noch weiter erhöhen muss. Um das Klimaschutzpotential der Bundesförderung zu entfalten, muss die Bundesregierung diese schleunigst überarbeiten.“

Die DUH fordert von der Regierungskoalition, das Fördervolumen für energetische Sanierung grundsätzlich massiv zu erhöhen, um die Sanierung von deutlich mehr Wohneinheiten unterstützen zu können. Statt der bisher gut 3 Milliarden Euro pro Jahr sind bis zu 25 Milliarden Euro pro Jahr notwendig. Außerdem muss die Förderung an höheren Einsparzielen ausgerichtet werden. Nicht nur der Effizienzhaus-55-Standard für Neubauten ist veraltet, auch Sanierungen auf den KfW-100-Standard sind längst nicht mehr ausreichend und müssen ambitionierteren Zielen weichen. Die Förderung von Gasheizungen – auch als Hybridlösung oder „Renewable Ready“ – lehnt die DUH ab.

Dazu Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Mit der BEG wurde die Chance verpasst, die Förderung endlich wirksam an den Klimazielen auszurichten. Durch veraltete Standards werden lediglich Mitnahmeeffekte erzeugt. Die Förderung läuft ins Leere. Das ist unwirtschaftlich und täuscht die Hauseigentümer und Mieter: Denn diese Gebäude müssen vor 2050 noch einmal saniert werden, um den wirklich notwendigen Energie-Standard zu erreichen. Ganz nebenbei steckt die Bundesregierung auch noch Geld in fossile Energie, indem sie Gasheizungen fördert. Das alles zeigt wieder einmal den mangelnden Willen dieser Bundesregierung zum Klimaschutz.“

Der BEG-Entwurf enttäuscht auch im Hinblick auf die angekündigte Vereinfachung der Antragstellung. Eine zentrale Anlaufstelle wurde nicht geschaffen und die Antragstellung bleibt kompliziert und bürokratisch. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sollen sich weiterhin die Zuständigkeiten teilen. Die DUH fordert die Bundesregierung auf, dringend eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen, die umfassend zu den Programmen berät und die Antragsbearbeitung zentralisiert.

Eine weitere eklatante Lücke ist das Fehlen jeglicher Ansätze für ein Monitoring der Maßnahmen im Gebäudebereich. Hier könnten beispielsweise vor Durchführung einer Maßnahme Kennzahlen zum Zustand des Gebäudes erhoben oder Energieverbräuche einige Jahre nach der Förderung gemeldet werden. Erst durch ein Monitoring kann die Wirksamkeit von Maßnahmen realistisch bewertet werden.

Quelle: DUH