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Die Verurteilung des Attentäters von Halle ist rechtskräftig

Der zur Höchststrafe verurteilte Angeklagte Stephan B. habe keine Berufung gegen das Urteil eingelegt, teilte das Oberlandesgericht Naumburg am Dienstag mit.

Stephan B. war vergangene Woche wegen des rechtsextremen Anschlags auf die Synagoge in Halle an der Saale unter anderem wegen zweifachen Mordes und vielfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich macht.

Nach Gerichtsangaben vom Dienstag legten allerdings zwei Nebenkläger Revision gegen das Urteil ein. Es handle sich um den Betreiber eines Döner-Imbisses und um einen Passanten: Sie hatten vor Gericht geltend gemacht, dass B. versucht habe, auch sie zu töten. Dem war der Senat aber nicht gefolgt.

Nach Gerichtsangaben hat der Senat nun elf Wochen - gerechnet ab Urteilsverkündung - Zeit, das vollständige schriftliche Urteil vorzulegen. Nach Zustellung des Urteils haben die Nebenkläger einen Monat Zeit, durch ihre Rechtsanwälte die Revision zu begründen.

Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens hatte bei der Urteilsverkündung geschildert, wie der Angeklagte am 9. Oktober vergangenen Jahres versuchte, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen. Er habe die mehr als 50 in der Synagoge versammelten Menschen ermorden wollen.

Seine Taten übertrug B. live ins Internet. Er erhoffte sich davon eine große Öffentlichkeit und mögliche Nachahmer. Das Video und auch die von ihm verfassten antisemitischen und rassistischen Schriften waren im Prozess wichtige Beweismittel.

pw/smb

© Agence France-Presse