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Regierung verteidigt Rechtsverordnung

Eine Rechtsverordnung soll das Vorgehen bei den Corona-Impfungen regeln. Teile der Opppsition fühlen sich dadurch umgangen. Gestern hat die Bundesregierung den Verzicht auf ein Coronaimpfgesetz verteidigt.

Die Bundesregierung hat ihre Vorgehensweise bei den bevorstehenden Coronaimpfungen gegen alternative Vorschläge aus der Opposition verteidigt. Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) wies heute in einer Aktuellen Stunde des Bundestags die Forderung nach einem SARS-CoV-2-Impfgesetz zurück und rechtfertigte die stattdessen geplante Rechtsverordnung. Das Parlament habe im Bevölkerungs­schutzgesetz die rechtlichen Grundlagen für die Reihenfolge bei den Impfungen geschaffen. FDP und Linke sprachen sich hingegen für eine gesetzliche Regelung aus.

Nach dem bestehenden Bevölkerungsschutzgesetz hätten Ältere, vulnerable Gruppen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens ebenso Vorrang wie jene, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gebraucht würden, sagte Spahn.

Er verteidigte erneut die Entscheidung, die Impfstoffe gegen das Coronavirus gemeinsam auf EU-Ebene zuzulassen und auf eine Notfallgenehmigung zu verzichten. „In diesen schweren Tagen gibt es gleichzeitig Anlass zur Zuversicht“, fügte Spahn hinzu. „Impfen ist der Weg raus aus der Pandemie.“

Auch die SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar wandte sich gegen das aus der Opposition geforderte Impf-Gesetz. Das Bevölkerungsschutzgesetz lege klar fest, dass alte Menschen und solche mit Vorerkrankungen ein besonderes Infektionsrisiko hätten.

Demgegenüber sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae, es gehe bei der Reihenfolge der Impfungen um eine Frage von Leben und Tod. Daher wundere es ihn, dass diese „Grundrechtsfrage“ im „Hauruck-Verfahren“ auf dem Verordnungsweg geregelt werden solle. Dieses „Übergehen“ des Parlaments sei politisch inakzeptabel und verfassungsrechtlich bedenklich.

Auch die Linken-Abgeordnete Gesine Lötzsch warf der Bundesregierung vor, mit der geplanten Rechtsverordnung vollendete Tatsachen schaffen zu wollen. Der Bundestag habe schon oft bewiesen, dass er schnell handeln könne.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) verteidigte die Vorgehensweise auf europäischer Ebene. „Es geht nicht um nationale Wettläufe“, sagte sie in der Debatte. Es sei wichtig, dass der Impfstoff Vertrauen genießt. Auch nach der Zulassung werde es weiter kontinuierliche Überprüfungen geben, etwa bei Schwangeren, Kindern oder der Frage, ob Geimpfte das Virus noch weitergeben könnten.

Der Grünen-Abgeordnete Janosch Dahmen verwies darauf, das es nach der erwarteten Zulassung noch Monate dauern werde, bis weite Teile der Bevölkerung geimpft seien. Deshalb werde eine „Übergangsstrategie“ und ein „realistisches Erwartungsmangement“ gebraucht.

Der AfD-Abgeordnete Viktor Podolay sagte, es gebe eine geringe Impfbereitschaft in Deutschland. Bleibe es dabei, stelle sich die Frage, ob die Regierung den Lockdown beibehalten wolle oder doch noch die Impfpflicht einführe.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) berichtete im Bundestag über den Aufbau der Impfzentren, in denen voraussichtlich zu Weihnachten mit der Verabreichung des Vakzins begonnen werden soll. Die Lage in den Krankenhäusern nannte er „dramatisch“.

Die europäische Arzneimittelbehörde hatte gestern angekündigt, ihre Entscheidung zur Zulassung des Impfstoffs von Biontech und Pfizer am kommenden Montag treffen zu wollen. Es wird mit einem positiven Votum gerechnet, wenige Tage später sollen die Impfungen in Deutschland beginnen. Übermorgen will Spahn seine Verordnung vorlegen, Grundlage dafür sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut.

Quelle: afp/aerzteblatt.de

Foto: /picture alliance, Kay Nietfeld