1. Wer und was kann ausgezeichnet werden?
Der Preis wird an Mitglieder der Universität verliehen, die nachweislich
erfolgreich mit Partnern der außeruniversitären Praxis kooperiert
haben bzw. kooperieren. Zu den Partnern der außeruniversitären Praxis
zählen Wirtschaftsunternehmen, Gebietskörperschaften, Verbände,
Gewerkschaften, politische Parteien und Kirchen.
2. Wie und mit welcher Zweckbestimmung ist er dotiert?
Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert und teilbar. Das Preisgeld dient
der Weiterentwicklung transferbezogener Aktivitäten und/oder der
öffentlichen Präsentation der Transferleistung(en).
3. Wer ist vorschlagsberechtigt?
Vorschlagsberechtigt sind Mitglieder und Angehörige der Universität.
Eigenbewerbungen sind zulässig. Vorschläge können auch von den Leitungen
der kooperierenden Praxispartner eingebracht werden. Bewerbungen von
Studierenden und wissenschaftlichen/nichtwissenschaftlichen
Mitarbeiter(innen) müssen unter Beteiligung der jeweiligen
Fachbereiche/Zentralen Einrichtungen erfolgen.
4. Welche Formalien sind zu beachten?
Eine formlose Bewerbung oder Vorschläge mit Beschreibung der konkreten
Transferleistung, ihres wissenschaftlichen Hintergrundes und der
dadurch eingetretenen/erwarteten Praxisrelevanz ist als maximal
vierseitige WORD-Textdatei als E-Mail und aus Sicherheitsgründen auch
eine gedruckte Version per Post einzureichen. Der/die Praxispartner
müssen die erbrachte Transferleistung auf maximal zwei Seiten
ebenfalls als WORD-Textdatei kommentieren.
Für die Präsentation der Bewerbung bei der Jurysitzung wird um Einreichung von drei bis vier Powerpoint-Folien gebeten. Wenn es sich um ein IT bezogenens Projekt handelt, sollte dies in der Jurysitzung auch vorgeführt werden bzw. sollen mit der Bewerbung Anschauungsmaterialien im Netz per Link zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: WWU
Foto: WWU - Brigitte Heeke