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Glenn prüft kirchenrechtliches Verfahren

Der Münsteraner Bischof Genn prüft kirchenrechtliche Untersuchung gegen Kölner Erzbischof Woelki. Diesem wird Vertuschung von sexuellem Missbrauch vorgeworfen.

Nach Vertuschungsvorwürfen droht dem Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, nun ein kirchliches Verfahren. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (ksta.de und Freitag-Ausgabe) berichtet, lässt der von Rechts wegen zuständige Bischof von Münster, Felix Genn, derzeit prüfen, ob er gegen den Erzbischof des Erzbistums Köln kirchenrechtliche Untersuchungen aufnehmen lassen wird. Dies sagte Genns Sprecher der Zeitung.

Das Bistum bezieht sich auf den Bericht des "Kölner Stadt-Anzeiger" vom Donnerstag, wonach Woelki es in einem Fall sexuellen Missbrauch aus den 1970er Jahren im Jahr 2015 pflichtwidrig unterließ, gegen den Beschuldigten, einen 2017 verstorbenen Priester des Bistums, eine kirchenrechtliche Voruntersuchung einzuleiten.

Das Bistum erklärt dies mit dem schlechten Gesundheitszustand des Geistlichen und der Weigerung des Opfers, an der Aufklärung mitzuwirken. Kirchenrechtler halten diese Begründung rechtlich nicht für stichhaltig.

Laut des 2019 von Papst Franziskus veröffentlichten Apostolischen Schreibens "Ihr seid das Licht der Welt" ist Genn als dienstältester Bischof der Kirchenprovinz Köln verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen eine kirchenrechtliche Untersuchung gegen den Metropoliten (Leiter der Kirchenprovinz) einzuleiten. Dies ist für Köln der Erzbischof, Kardinal Woelki.

Notwendig sei dafür, dass Genn "die Meldung erhält, dass der Metropolit es unterlassen hat, zivile oder kirchenrechtliche Untersuchungen gegen einen Kleriker, dem sexueller Missbrauch vorgeworfen wird, aufzunehmen", erläuterte Genns Sprecher. Genn werde "alle Schritte unternehmen, die kirchenrechtlich geboten sind".

Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" weiter berichtet, wird in Kirchenkreisen erwartet, dass Genns Vorprüfung in den nächsten Tagen abgeschlossen sein wird und dass der vom Erzbistum Köln im Grundsatz bestätigte Zeitungsbericht als "Meldung" im kirchenrechtlichen Sinn anzusehen sei.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger