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Impfem­pfehlungen liegen vor

STIKO-Impfem­pfehlungen liegen vor: Medizinisches Personal wird bei der Impfung gegen SARS-CoV-2 nicht gleichermaßen priorisiert.

Ärzte und medizinisches Personal sollen nicht gleichermaßen als prioritär für die Impfung ge­gen SARS-CoV-2 eingestuft werden. Das geht aus einem Entwurf einer Empfehlung der Ständigen Impf­kommissi­on (STIKO) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Der Entwurf ist heute ins Stell­ung­nahme­ver­fahren mit den Verbänden gegangen, offenbar um den Abstimmungsprozess zu beschleunigen.

Eine „sehr hohe“ Priorität für eine Impfung hat darin Personal in medizinischen Einrichtungen, das ein besonders hohes Expositionsrisiko hat. Dazu gehören dem Entwurf zufolge das Personal in Notaufnah­men, in der medi­zinischen Betreuung von COVID-19-Patienten, im Rettungsdienst sowie Beschäftigte aus Bereichen in denen infektionsrelevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden (etwa eine Bronchosko­pie).

Ebenso mit „sehr hoch“ wird die Impfpriorität für das medizinische Personal gesehen, das in engem Kon­­takt zu vulnerablen Gruppen steht – etwa in Altenpflegeheime, Stationen für Geriatrie, der Transplan­ta­tionsmedizin, der Hämatoonkologie, der Ge­burtshilfe und der Neonatologie.

Für die STIKO haben ein „hohes Expositionsrisiko“ und somit eine „hohe“ Priorität für eine Impfung In­fek­tionsstationen, hausärztliche und pädiatrische Praxen, die KV-Notdienste, der Patiententransport von Not­fallpatienten, HNO-, Augen-, Zahn-Klinik oder Praxis. Andere niedergelassene Ärzte, etwa aus der Der­­matologie, Orthopädie; Reinigungspersonal in Kliniken und Praxen haben ein „moderate“ Priorität für eine Impfung.

Die STIKO betont, dass eine Priorisierung „aufgrund begrenzter Impfstoffverfügbarkeit“ notwendig ist. Dem Entwurf für die Em­pfehlungen nach soll die Impfung zunächst Personengruppen an­geboten wer­den, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer COVID-19 Erkrankung ha­ben oder die be­ruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personen­gruppen haben, schreibt die STIKO.

Priorität haben demnach Bewohner von Senioren- und Alten­pfle­ge­heimen, Personen im Alter von 80 Jah­ren und älter, Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtun­gen, Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen, Pflegepersonal in der am­bu­lanten und stationären Altenpflege und andere Tä­­tige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kon­takt zu den Bewohnern. Es seien etwa 8,6 Millionen Menschen in Deutschland betroffen, heißt es vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Bei zunehmender aber weiterhin limitierter Impfstoffverfügbarkeit sollen weitere von der STIKO defi­nierte Personengruppen mit besonderen Risiken vorrangig geimpft werden, schreibt die STIKO. Dazu hat die Kommission eine Tabelle erstellt.

Danach folgen die Gruppen, die mit einer „hohen“ Priorität gekennzeichnet sind. Darunter fallen Men­schen zwischen 75 und 80 Jahren, Personal mit hohem Expo­sitionsrisiko in medizinischen Einrich­tungen, Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung in Institutionen, Tätige in der ambulan­ten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geis­tiger Behinderung.

Weitere Gruppen hat die STIKO in „moderat“, „erhöht“, „gering er­höht“ und „niedrig“ in Bezug auf die Prio­rität für eine Impfung zu­sammen­gefasst. Personen mit Vorerkrankungen werden in die Gruppe „moderat“ eingestuft. Das gilt ebenso für enge Kontakt­personen von Schwangeren.

Da die Impfstoffe zumindest initial nicht für Schwangere zuge­las­sen sein werden, sollte in Erwägung ge­zogen werden, enge Kon­taktpersonen von Schwangeren insbe­son­dere deren Partner zu im­pfen, um die Schwangeren indirekt zu schützen, heißt es in dem Papier. „Bei einer Geburtskohorte von 778.100/Jahr (abzüg­lich der Mehrlingsgeburten (117)) bestünde für etwa 750.000 en­ge Kontaktpersonen zu Schwan­geren eine Impfindikation.“ Lehrer, Erzieher und Personal mit niedrigem Expositionsrisiko in medizini­schen Einrichtungen werden in die Gruppe mit erhöhter Priorität eingestuft.

Eine Empfehlung für Kinder ist in der STIKO-Empfehlung nicht enthalten. Martin Ter­hardt, Kinder- und Jugendarzt und Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO), hatte vorgestern in der rbb-Abendschau gesagt, Kinder unter 16 Jahren seien voraussichtlich ausgeschlossen. Ob Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren geimpft werden sollten, sei noch nicht entschieden.

Wie die STIKO schreibt, wird die Evidenz zu diesen Risikogruppen „fortlaufend neu bewertet“. Mittel­fris­tig sei es das Ziel, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu einer Impfung gegen COVID-19 anbieten zu können.

„Für die Impfung gegen COVID-19 wird die Zulassung und Verfügbarkeit eines ers­ten Impfstoffs (BNT162b2 der Firma BioNTech) in Europa Ende 2020 oder Anfang 2021 erwartet. Für eine vollständige Impfserie sind bei diesem mRNA-Impfstoff zwei intramuskulär (i.m.) zu applizierende Impfstoffdosen im Abstand von 21 Tagen notwendig“, schreibt die STIKO weiter.

Sobald zusätzliche Impfstoffe in Deutschland zugelassen und verfügbar seien oder neue relevante Er-kenntnisse mit Einfluss auf diese Empfehlung bekannt würden, will die STIKO ihre COVID-19-Impfem­pfehlung aktualisieren und gegebenenfalls die Zielgruppen anpassen. „Die Publikation jeder Aktualisie­rung erfolgt im Epidemiologischen Bull*tin und wird auf der RKI-Webpage bekanntgegeben.“

Disclaimer: Vorläufige Empfehlungen

In einem Disclaimer weist die STIKO darauf hin, dass die Daten zur Effektivität und Sicherheit möglicher COVID-19-Impfstoffe noch nicht vollumfänglich bewerten worden seien, da noch keine Publikationen solcher Daten vorlägen.

Das Bundesministerium für Gesundheit habe der STIKO aber vertraulich den kli­nischen Phase-3-Studienbericht für den ersten Impfstoff, dessen Zulassung für Europa in Kürze erwartet wird (BNT162b2 der Firma BioNTech), zur Verfügung gestellt.

Die STIKO habe die Daten gesichtet und die vom Unternehmen öffentlich mitgeteilten Informationen zur Wirksamkeit und Sicherheit bestätigt. Dieser Entwurf der Empfehlungen enthalte aber „noch nicht die vollständige Auswertung der STIKO zu BNT162b2“. Eine weitere detailliertere Prüfung durch die STIKO erfolge noch.

Zur rechtzeitigen Information der Bundesländer und der betroffenen Fachkreise über die Priorisierung von Risiko- und Indikationsgruppen bei eingeschränkter Impfstoffverfügbarkeit sei entschieden worden, diesen Entwurf – vorbehaltlich der weiteren Prüfung der zur Verfügung gestellten Dokumente – bereits jetzt ins Stellungnahmeverfahren zu geben.

Man werde „in der endgültigen Fassung der wissenschaftlichen Begründung der COVID-19-Impfempfeh­lung ihre Nutzen-Risiko-Abwägung öffentlich machen. Zukünftig wird sie in gleicher Weise die anderen Impfstoffe bewerten, die sich im Zulassungsprozess befinden.“

Quelle: may/aerzteblatt.de

Foto: /picture alliance, Gerresheimer