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Terrorbekämpfung und Rechtsstaatlichkeit

Videokonferenz unter dem Vorsitz von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht : Die wichtigsten Ergebnisse

Die Ministerinnen und Minister erörterten justizielle Aspekte der Terrorismusbekämpfung und die Entwicklungen der Rechtsstaatlichkeit im Justizbereich. Ferner befassten sie sich mit den neuesten Entwicklungen hinsichtlich der Verordnung über Forderungsübertragungen und der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Terrorismusbekämpfung

Infolge der jüngsten Anschlägen in Frankreich, Österreich und Deutschland erörterten die Ministerinnen und Minister justizielle Aspekte der Terrorismusbekämpfung und gingen dabei auf eine Reihe von Themen ein.

Beim Thema Hassrede im Internet sprachen die Ministerinnen und Minister über ihre Erfahrungen auf nationaler Ebene, was die Meldung von Straftaten im Zusammenhang mit Hasskriminalität und Hassrede angeht, sowie über mögliche weitere Maßnahmen. Sie waren sich im Wesentlichen darüber einig, dass die freiwilligen Bemühungen der Online-Plattformen zur wirksamen Verhinderung der Verbreitung solcher illegalen Inhalte nicht ausreichen und verbindliche Regelungen erforderlich sind.

„Der Kampf gegen Terror ist auch ein Kampf gegen die Menschenverachtung und den Hass im Netz. Hetzer, die zu Gewalt aufstacheln, müssen in ganz Europa noch entschiedener und frühzeitiger verfolgt werden. Wir brauchen mit dem Digital Services Act klare europaweite Verpflichtungen der Online-Plattformen zum Umgang mit strafbarer Hetze. Wenn diese nicht eingehalten werden, muss es auch Sanktionen geben. Freiwillige Selbstverpflichtungen reichen nicht gegen Mordaufrufe und Terrorpropaganda. Es ist höchste Zeit, Menschen konsequent vor den Wellen des Hasses zu schützen.“
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Die Ministerinnen und Minister erörterten ferner, ob es angebracht wäre, über die Löschung von Inhalten hinauszugehen und Online-Plattformen dazu zu verpflichten, Straftaten im Zusammenhang mit Hasskriminalität und Hassrede der zuständigen Behörde zu melden, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Einige Ministerinnen und Ministern wiesen auch darauf hin, dass zwischen diesen verbindlichen Verpflichtungen und der Meinungsfreiheit ein Gleichgewicht nach den Grundsätzen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit gefunden werden muss.

Die Ministerinnen und Minister zogen Bilanz über die laufenden Arbeiten im Bereich der digitalen Zusammenarbeit. Der Vorsitz hob eine Studie der Kommission über grenzüberschreitende digitale Strafjustiz hervor, in der verschiedene Möglichkeiten zur weitergehenden Nutzung der Digitalisierung für die justizielle Zusammenarbeit in der EU aufgezeigt werden. Die Ministerinnen und Minister bekräftigten ferner die Bedeutung des E-Evidence-Pakets, zu dem der Rat im Dezember 2018 seine Verhandlunglinie festgelegt hat. Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament werden aufgenommen, sobald dieses sein eigenes Mandat verabschiedet hat. Mehrere Mitgliedstaaten brachten auch die Notwendigkeit zum Ausdruck, in der Frage der Vorratsdatenspeicherung einen Weg nach vorne zu finden, der die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs berücksichtigt.

Die Unterstützung der Opfer des Terrorismus und die Stärkung ihrer Rechte sind ein grundlegender Bestandteil der EU-Politik zur Terrorismusbekämpfung. Der Vorsitz informierte die Ministerinnen und Minister über die laufenden Arbeiten in diesem Bereich, in dem die Koordinierung in Fällen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen noch verbessert werden muss, um die Soforthilfe für Opfer von Anschlägen, wo immer sie sich ereignen, zu erleichtern.

Der Vorsitz stellte ferner die Schlussfolgerungen des Rates zu den aktuellen Herausforderungen und dem weiteren Vorgehen in Bezug auf den Europäischen Haftbefehl und die Auslieferungsverfahren vor, die am 1. Dezember 2020 angenommen wurden.

Die Ministerinnen und Minister befassten sich mit dem Bericht von Eurojust und des Genozid-Netzwerks über die kumulative Strafverfolgung ausländischer terroristischer Kämpfer wegen völkerrechtlicher Kernverbrechen und terrorismusbezogener Straftaten. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die gleichzeitige strafrechtliche Verfolgung von terroristischen Straftaten und völkerrechtlichen Kernverbrechen zur umfassenden strafrechtlichen Verantwortung der Täterinnen und Täter, höheren Strafen und mehr Gerechtigkeit für die Opfer führt.

Rechtsstaatlichkeit

Die Ministerinnen und Minister tauschten sich im Anschluss an den im September vorgelegten Jahresbericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2020 über die Entwicklungen der Rechtsstaatlichkeit im Justizbereich aus.

Sie tauschten ihre Ansichten über justizbezogene Aspekte, Entwicklungen und bewährte Praktiken im Bereich Rechtsstaatlichkeit aus, insbesondere im Hinblick auf die Schlüsselelemente Unabhängigkeit der Justiz, Effizienz und Korruptionsbekämpfung. Auch brachten sie eine breite Unterstützung für die Schaffung eines Dialogforums für Richterinnen und Richter zum Ausdruck, das ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Gemeinsamkeiten in Bezug auf die Rechtskultur und zur Verbesserung des Austauschs im Bereich der Rechtsstaatlichkeit sein kann.

Forderungsübertragungen

Die Ministerinnen und Minister wurden vom Vorsitz über den Sachstand bezüglich des Vorschlags für eine Verordnung über Forderungsübertragungen informiert.

In den letzten Monaten wurden bei etlichen Punkten bedeutende Fortschritte erzielt, betreffend u. a. bestimmte Ausschlüsse vom Anwendungsbereich der Verordnung, die Definition der Drittwirkung von Forderungsübertragungen und die Behandlung von Staaten mit mehr als einem Rechtssystem. In verschiedenen Bereichen sind jedoch noch weitere Anstrengungen notwendig, z. B. im Hinblick auf die anzuwendende allgemeine Regel, sonstige Aspekte im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich des Vorschlags und die Behandlung von Forderungsübertragungen, die durch Immobilien oder eingetragene Vermögenswerte gesichert sind.

Die Arbeit an diesem Vorschlag soll im Rahmen der bevorstehenden portugiesischen Ratspräsidentschaft auf Fachebene fortgesetzt werden.

Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)

Die Justizministerinnen und -minister wurden von der Kommission über den Sachstand bezüglich der Umsetzung der EUStA-Verordnung informiert. Gegenwärtig laufen Arbeiten in mehreren Bereichen, damit die EUStA so bald wie möglich vollständig eingerichtet und funktionsfähig ist.

In den vergangenen Monaten wurden Fortschritte bei der Ernennung der Abgeordneten Europäischen Staatsanwälte sowie im Rat bei den Beziehungen der EUStA zu Drittstaaten und zu den Mitgliedstaaten, die nicht an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen, erzielt.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Christine Lambrecht

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Foto: Thomas Köhler / photothek