Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

US-Gericht: Trumps Buchhaltungsfirma muss Steuererklärungen offenlegen

Ein Berufungsgericht entschied am Montag in New York, Trumps Buchhaltungsfirma müsse seine Steuererklärungen der Jahre 2011 bis 2018 offenlegen - und wies damit einen Einspruch des Präsidenten zurück

Im Streit um die von ihm verweigerte Herausgabe seiner Steuererklärungen hat US-Präsident Donald Trump vor Gericht eine Niederlage erlitten. Ein Berufungsgericht entschied am Montag in New York, Trumps Buchhaltungsfirma müsse seine Steuererklärungen der Jahre 2011 bis 2018 offenlegen - und wies damit einen Einspruch des Präsidenten zurück. Trumps Anwälte wollten sich zunächst nicht zu der Entscheidung äußern. Der Fall dürfte nun vor dem Obersten Gerichtshof landen.

Die Berufungsrichter erklärten, sie hätten nicht zu entscheiden, ob ein amtierende Präsident gerichtlich verfolgt, angeklagt oder zur Vorlage von Dokumenten gezwungen werden könne. Sie könnten aber entscheiden, dass "ein Dritter" - in diesem Fall Trumps Buchhaltungsfirma - im Rahmen einer Untersuchung dazu verpflichtet wird, Finanzdokumente eines amtierenden Präsidenten offenzulegen. Trumps Anwälte hatten wiederholt argumentiert, ihr Mandant genieße als amtierender Präsident strafrechtliche Immunität. 

Trump hatte gegen den in New York ansässigen Bundesanwalt Cyrus Vance geklagt, der Trumps Buchhaltungsfirma in rechtlich verbindlicher Form aufgefordert hatte, ihm die Einkommensteuererklärungen ihres Mandanten ab dem Jahr 2011 zu übermitteln. Bundesrichter Victor Marrero wies im Oktober die Klage zurück und entschied, dass Strafverfolger die Steuerunterlagen einsehen dürfte, weil amtierende Präsidenten nicht generell vor jeglichen strafrechtlichen Prozeduren geschützt seien.

Bundesanwalt Vance untersucht die Schweigegeldzahlung, die Trumps früherer Anwalt Michael Cohen kurz vor der Präsidentschaftswahl 2016 an die Pornodarstellerin Stormy Daniels gezahlt hatte. Die Schauspielerin verpflichtete sich damals im Rahmen einer Vereinbarung mit Cohen dazu, den Medien nicht von einem angeblichen Sexabenteuer mit Trump zu erzählen. Ein Bundesgericht in New York, das Cohen im Dezember 2018 zu dreijähriger Haft verurteilte, sah in dieser Zahlung eine illegale Wahlkampffinanzierung.

Trump sperrt sich bislang hartnäckig gegen alle Aufforderungen von Justizermittlern sowie der oppositionellen Demokraten im Kongress, seine Steuererklärungen zu veröffentlichen. Er ist der erste US-Präsident seit Richard Nixon, der diese Unterlagen geheim hält. Während des Wahlkampfs begründete er dies mit einer seit Jahren laufenden Steuerprüfung, was Spekulationen über seine Einkünfte und sein Vermögen angeheizt hatten.

Seine Wahlkampagne hatte der Immobilienmogul auf dem Image als erfolgreicher Geschäftsmann aufgebaut, an dem er jahrzehntelang feilte.

amd/muk

© Agence France-Presse