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Eilantrag gegen Beherbergungsverbot zurückgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Eilantrag einer Familie aus Tübingen gegen das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein als unzulässig abgelehnt.


Der Eilantrag sei unzureichend begründet, erklärte das Gericht am Donnerstag. Ob das Beherbergungsverbot grundsätzlich rechtens ist, entschieden die Karlsruher Richter deswegen nicht.

smb/cne