Münster.- Personen, die am Transport gefährlicher Güter auf der Straße beteiligt sind, wie Spediteure und Logistiker sowie Gefahrgutbeauftragte, können sich nach vorheriger Anmeldung am 3. Dezember in der IHK Nord Westfalen in Münster über die aktuellen Vorschriften informieren.
Rechtliche
Grundlage für den Gefahrguttransport, also den Transport von explosiven,
ätzenden oder leicht entzündlichen Gütern, ist das Europäische Übereinkommen
über die internationale Beförderung gefährlicher Güter, das ADR. Diese
Bestimmungen werden alle zwei Jahre geändert. Die nächste Änderung tritt zum 1.
Januar 2021 in Kraft und ist nach einer Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2021 zwingend
anzuwenden. Referent ist Prof. Dr. Norbert Müller, Gefahrgutbeauftragter der
Schenker AG.
Die Präsenzveranstaltung ist von 9:30 Uhr bis etwa 13:00 Uhr geplant. Die Teilnahme ist kostenlos, aber aufgrund der zurzeit gültigen Vorgaben der Corona-Schutzverordnung reglementiert. Eine verbindliche Anmeldung ist deshalb erforderlich unter: www.ihk-nw.de (Nr. 156141537)