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Gefahrgut auf der Straße

Änderungen beim Gefahrgut auf der Straße IHK informiert am 3. Dezember in Münster über ADR 2021

Münster.- Personen, die am Transport gefährlicher Güter auf der Straße beteiligt sind, wie Spediteure und Logistiker sowie Gefahrgutbeauftragte, können sich nach vorheriger Anmeldung am 3. Dezember in der IHK Nord Westfalen in Münster über die aktuellen Vorschriften informieren.

Rechtliche Grundlage für den Gefahrguttransport, also den Transport von explosiven, ätzenden oder leicht entzündlichen Gütern, ist das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter, das ADR. Diese Bestimmungen werden alle zwei Jahre geändert. Die nächste Änderung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft und ist nach einer Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2021 zwingend anzuwenden. Referent ist Prof. Dr. Norbert Müller, Gefahrgutbeauftragter der Schenker AG.

Die Präsenzveranstaltung ist von 9:30 Uhr bis etwa 13:00 Uhr geplant. Die Teilnahme ist kostenlos, aber aufgrund der zurzeit gültigen Vorgaben der Corona-Schutzverordnung reglementiert. Eine verbindliche Anmeldung ist deshalb erforderlich unter: www.ihk-nw.de (Nr. 156141537)