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Beherbergungsverbot - ein Witz

Sind Sie sicher, dass Meckpom die Mauer nicht wiederhaben möchte? Ein Überblick mit Anmerkung


Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten gilt derzeit nur noch in wenigen Bundesländern. NORDRHEIN-WESTFALEN, RHEINLAND-PFALZ, THÜRINGEN, BERLIN und BREMEN setzten diese umstrittene Regelung erst gar nicht um. 

In BADEN-WÜRTTEMBERG, NIEDERSACHSEN und BRANDENBURG kippten Gerichte die Regelung vorerst. Das SAARLAND setzte das Beherbergungsverbot ab Freitag aus, in SACHSEN und BAYERN entfiel es mit Wirkung vom Samstag. HESSEN plant ebenfalls die Abschaffung des seit Sommer geltenden Beherbergungsverbot. Das Kabinett will dazu am Montag beraten.

In vier Ländern hat das Beherbergungsverbot weiterhin Bestand. In HAMBURG müssen Touristen aus deutschen Risikogebieten schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem deutschen Risikogebiet aufgehalten haben. Ansonsten müssen sie einen Negativtest vorlegen. Den Eilantrag eines Ehepaares aus Köln gegen das Verbot lehnte das Verwaltungsgericht am Freitagnachmittag ab.

In SACHSEN-ANHALT gilt die Regelung für Touristen aus Corona-Risikogebieten, ausgenommen, sie können einen maximal zwei Tage alten Negativtest vorlegen. Gleiches gilt für SCHLESWIG-HOLSTEIN, wo ein Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot scheiterte.

Die schärfste Regelung hat MECKLENBURG-VORPOMMERN. Neben einem aktuellen negativen Corona-Test schreibt die Landesverordnung dort weiterhin eine 14-tägige Quarantäne unmittelbar nach der Einreise vor. Die Wartezeit kann verkürzt werden, wenn ein zweiter Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt. 

cha/noe