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Kurzarbeit vor allem in der Gastronomie

Kurzarbeit wird in der Corona-Krise so stark genutzt wie niemals zuvor.


Das Instrument der Kurzarbeit wird laut einer Studie in der Corona-Krise deutlich anders angewendet als während der Finanzmarktkrise von 2009. Diesmal nimmt vor allem die Gastronomie die Kurzarbeit in Anspruch, wie die von der Funke Mediengruppe am Mittwoch zitierte Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung ergab. In der Finanzkrise war es dagegen in erster Linie das verarbeitende Gewerbe gewesen, das auf Kurzarbeit setzte.

Auch sind Frauen der Studie zufolge diesmal stärker von Kurzarbeit betroffen. In der Krise des Jahres 2009 waren demnach dreimal mehr Männer als Frauen in Kurzarbeit gewesen. Im vergangenen Juni war hingegen die Quote unter beiden Geschlechtern mit je rund 13 Prozent Beschäftigten in Kurzarbeit in etwa gleich hoch. 

Dies liege wesentlich daran, dass von der Pandemie viele Dienstleistungsbetriebe betroffen sind, in denen ein hoher Anteil von Frauen arbeitet, heißt es laut den Funke-Zeitungen in der Untersuchung. Für die Studie waren den Angaben zufolge rund 6000 Beschäftigte befragt worden. 

Kurzarbeit wird demnach in der Corona-Krise so stark genutzt wie niemals zuvor. Auf dem bisherigen Höhepunkt der Krise im April erhielten den Angaben zufolge 5,95 Millionen Erwerbstätige Kurzarbeitergeld – und damit fast vier Mal mehr als während der Finanzkrise, als 1,5 Millionen Menschen Kurzarbeit in Anspruch nahmen. 

"Der massive Einsatz von Kurzarbeit hat in einem bislang unbekannten Ausmaß einen dramatischen Anstieg der Arbeitslosenzahlen infolge der Corona-Pandemie verhindern können", betonen die WSI-Forscher Toralf Pusch und Hartmut Seifert.

Die Branche, welche die Kurzarbeit in der aktuellen Krise am stärksten nutzt, ist der Studie zufolge die Gastronomie. Dort wird die Kurzarbeit für 45 Prozent der Mitarbeiter in Anspruch genommen. Das verarbeitende Gewerbe liegt mit einem Anteil von etwa 20 Prozent deutlich dahinter.

Die staatliche Kurzarbeit-Regelung soll verhindern, dass Unternehmen in Krisenzeiten Beschäftigte entlassen, weil es vorübergehend weniger oder gar keine Arbeit gibt. Grundsätzlich können Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens ein Drittel ihrer Beschäftigten wegen Arbeitsausfalls Lohneinbußen von mindestens zehn Prozent hat. 

Da ein Ende der Corona-Pandemie nicht absehbar ist und weiterhin Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit sind, hatte das Bundeskabinett Mitte September eine Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds beschlossen. Demnach sollen Kurzarbeiter künftig bis zu 24 Monate statt zwölf Monate Lohnersatz erhalten können, längstens jedoch bis zum Jahresende 2021. 

dja

© Agence France-Presse