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Mögliche Patentsrechtsverletzung

Die Zuschlagserteilung des Großauftrages an die Firma C.G. Haenel wurde vom Bundesverteidigungsministerium aufgehoben.


Das Bundesverteidigungsministerium hat die geplante Vergabe des Großauftrags für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr an den thüringischen Hersteller C.G. Haenel zurückgezogen. Das Ministerium begründete den Schritt am Freitag mit möglichen Patentrechtsverletzungen durch das Unternehmen zulasten des Mitbewerbers Heckler und Koch. Dieser hatte Beschwerde gegen den Zuschlag für C.G Haenel eingereicht. Die Vergabestelle des Bundes werde nun "in eine Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte eintreten", teilte das Ministerium mit.

Das Ministerium hatte Mitte September überraschend mitgeteilt, dass C.G. Haenel als Sieger aus dem Vergabeverfahren für rund 120.000 Sturmgewehre hervorgegangen ist. Das Rüstungsunternehmen Heckler und Koch, das die bisherigen Sturmgewehre G36 an die Bundeswehr lieferte, hatte das Nachsehen.

Die Entscheidung zugunsten der in Suhl ansässigen Firma C.G. Haenel kam unerwartet - sie hatte sich bislang eher auf den Bau von Kleinwaffen konzentriert. Gegen den Zuschlag für C.G Haenel hatte der unterlegene Mitbewerber Heckler und Koch Beschwerde eingelegt.

Auf Grundlage dieser Beschwerde habe die Vergabestelle des Bundes (BAAINBw) "erstmalig nachprüfbar von einer möglichen Patentrechtsverletzung durch die Firma C.G. Haenel GmbH Kenntnis erlangt", erklärte das Ministerium nun. Interne Prüfungen hätten ergeben, dass eine derartige Verletzung nicht auszuschließen" sei. Deswegen werde die "Zuschlagserteilung an die Firma C.G. Haenel" aufgehoben.

pw/jp