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Maskenpflicht, nein danke

Die Fraktion wolle vor Gericht klären, "ob der Bundestagspräsident uns Abgeordnete und unsere Mitarbeiter im Parlament zum Tragen von Masken verpflichten kann", erklärte Fraktionsjustiziar der AfD Stephan Brandner am Mittwoch in Berlin.


Die AfD will gegen die Maskenpflicht im Deutschen Bundestag klagen. Die Fraktion wolle vor Gericht klären, "ob der Bundestagspräsident uns Abgeordnete und unsere Mitarbeiter im Parlament zum Tragen von Masken verpflichten kann", erklärte Fraktionsjustiziar Stephan Brandner am Mittwoch in Berlin. Der Nutzen von Masken sei weiterhin "höchst umstritten", erklärte er. Die AfD-Fraktion vertrete die Auffassung: "Wer sich schützen möchte, kann dies gerne tun. Unterschiedslos alle zu verpflichten ist unverhältnismäßig." 

Nach Brandners Angaben hatte die Bundestagsfraktion am Dienstagabend einstimmig einen Beschluss zum Vorgehen gegen die Maskenpflicht gefasst. Ein Termin für die Einreichung einer Klage gegen die Maskenpflicht im Bundestag stehe noch nicht fest, teilte ein Fraktionssprecher mit. Derzeit prüfe die Fraktion noch die in Frage kommenden juristischen Möglichkeiten.

Wegen ihrer ablehnenden Haltung zum Maskentragen erhielten Vertreterinnen der AfD am Mittwoch einen Rüffel von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU). Er ermahnte die Abgeordnete Franziska Gminder, weil sie im Plenarsaal den Mund- und Nasenschutz nicht wie vorgeschrieben trug. Als daraufhin die die stellvertretende AfD-Partei und Fraktionschefin Beatrix von Storch dem Bundestagspräsidenten vorhielt, selbst keine Maske zu tragen, erteilte Schäuble ihr einen Ordnungsruf. Weil Schäuble auf seinem Platz im Präsidium saß, musste er keine Maske tragen.

Wegen der anhaltenden Ausbreitung des Coronavirus hatte Schäuble am Montag das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Bundestag angeordnet. Die Maskenpflicht gilt für alle Räume "einschließlich des Plenarsaals, der Sitzungssäle und Besprechungsräume". Zuvor hatte im Bundestag nur eine "dringende Empfehlung" zum Maskentragen gegolten.

Verstöße gegen die Anordnung des Bundestagspräsidenten können mit einem Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro oder einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden, wie die Bundestagsverwaltung mitteilte.

pw/jp

© Agence France-Presse