Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Agrarordnungsverwaltung von Preußens Gnaden

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. etc.“ verkündete am 25. September 1820 die Einrichtung von "Generalkommissionen" in Magdeburg und Münster. In Münster wurde damit der Grundstein für die heutige Agrarordnungsverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen gelegt.


„Damit die Auseinandersetzung über die gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse in denjenigen Theilen Unserer Monarchie zwischen der Elbe und dem Rhein, welche vormals zum Königreich Westphalen, zum Großherzogthum Berg und zum französischen Reiche gehört haben, desgleichen im Herzogthum Westphalen, nach den heute von uns vollzogenen Gesetzen, gleichförmig und ohne Aufenthalt betrieben werde; so haben Wir beschlossen, dazu besondere Behörden unter dem Namen „Generalkommissionen“ niederzusetzen.“, hieß es damals im Amtsblatt des Regierungsbezirks

Was auf den ersten Blick verklausuliert und unwichtig wirkt, war tatsächlich so banal wie wichtig:
Die Aufgabe der Generalkommission Münster bestand schlicht darin, den Westen des Königsreichs Preußen vor dem Verhungern zu bewahren. Bis Westfalen nach dem endgültigen Sieg über Napoleon 1815 im Wiener Kongress zu Preußen kam, war die Provinz nicht nur ein staatlicher, sondern auch ein landwirtschaftlicher Flickenteppich. Spätestens nach einem Hungerwinter, der ganze Landstriche entvölkerte und verelenden ließ, war offenkundig, dass die westfälischen Besitz- und Herrschaftsverhältnisse über den bäuerlichen Grund und Boden eine effektive Landwirtschaft und ausreichende Ernten systematisch verhinderten.

Um das Problem zu beseitigen, teilte die Kommission gemeinschaftlich genutzte Flächen an einzelne Bauern auf. Für die in Preußen bereits 1807 angestoßene „Bauernbefreiung“ wurden Regeln und weite Anreise zum Arbeitsplatz - dem Feld - beseitigt, fehlende Wege und Gräben wurden durch Zusammenlegung der Flächen behoben. Die Münsteraner Landschaft ist bis heute, etwa durch Wallhecken zwischen ehemaligen Feldern, geprägt. Aber vor allem wurde mehr geerntet.

Foto: Ricarda Behrend

Knapp 100 Jahre später, in der Weimarer Republik, wurde 1919 aus der Generalkommission das Landeskulturamt, auch hier blieb das Zeil bestehen, diesmal wegen der Hungersnot nach dem 2. Weltkrieg. Im Nationalsozialismus wurde auch diese Behörde in ein reichseinheitliches Umlegungsrecht „zur Erweckung der im Boden schlummernden Wachstumskräfte“ eingegliedert, um den „Reichsnährstand“ zu sichern.

Als das Landeskulturamt Westfalen 1947 seine Selbständigkeit zurück erhielt, musste schon wieder, diesmal angesichts der Nachkriegssituation und der vielen nach Westdeutschland drängenden Flüchtlingen lautete die, die Ernährung gewährleistet und gleichzeitig die Flüchtlinge eingegliedert werden.

Viele weitere Reformen folgten, Umweltschutz wurde wichtiger, heutzutage umfassen die Aufgaben insbesondere auch die Innenentwicklung von Dörfern und anstehenden Herausforderungen wie demografischer Wandel,
Daseinsvorsorge und Digitalisierung.

Hoher Pachtflächenanteil, großer Flächendruck mit stark gestiegenen Grundstückspreisen, zunehmend enge Grenzen des Fachrechtes sowie die Auswirkungen des Klimawandels klingen vielleicht nicht besonders sexy, sind aber nicht wegzudenken, denn am Ende müssen wir alle wohnen und essen.


(Quelle: Stadt Münster)