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Hohe Haftstrafen im Missbrauchsfall

Die Kammer blieb damit nur knapp unter Höchststrafe für solche Delikte, die 15 Jahre beträgt. Die beiden Angeklagten sollen die Taten teils gemeinschaftlich begangen haben.

Im bislang längsten Prozess um den Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach hat das Mönchengladbacher Landgericht am Freitag zwei Männer zu hohen Haftstrafen verurteilt. Nach mehr als viermonatiger Verhandlungsdauer verhängte die Strafkammer gegen die Angeklagten Freiheitsstrafen von dreizehneinhalb und vierzehneinhalb Jahren, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Gericht sprach die vom Niederrhein stammenden Männer unter anderem schuldig wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornografie.

Die Kammer blieb damit nur knapp unter Höchststrafe für solche Delikte, die 15 Jahre beträgt. Die beiden Angeklagten sollen die Taten teils gemeinschaftlich begangen haben. Bei den Opfern soll es sich um die Tochter eines der Angeklagten und die Nichte des Mitangeklagten gehandelt haben.

Beim Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach geht es um ein bundesweit verzweigtes Netzwerk von Pädokriminellen, die Kinder missbrauchten beziehungsweise untereinander kinderpornografisches Material tauschten. Das Netzwerk wurde vor knapp einem Jahr bei Ermittlungen gegen einen Mann aus Bergisch Gladbach bei Köln entdeckt, der sich derzeit vor dem Kölner Landgericht verantworten muss. Nach Angaben der Ermittler sind inzwischen bundesweit mehr als 200 Tatverdächtige namentlich identifiziert.

Die seit dem 29. April in Mönchengladbach verhandelten Missbrauchstaten waren seinerzeit die ersten aus dem Komplex Bergisch Gladbach, die ein Gericht beschäftigten. Kurz darauf begann ein zweiter Prozess vor dem Landgericht Kleve gegen einen Bundeswehrsoldaten, der bereits Ende Mai zu zehn Jahren Haft verurteilt und in die Psychiatrie eingewiesen wurde.

Weitere Prozesse und Anklagen in dem Ermittlungskomplex folgten. Vor dem Kölner Landgericht soll bereits in der kommenden Woche das nächste Verfahren beginnen.

rh/cfm