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„Mütter des Grundgesetzes“

Anlässlich der Kommunalwahl am 13. September präsentieren die Stadtbücherei Münster und das Amt für Gleichstellung der Stadt Münster die Ausstellung "Mütter des Grundgesetzes".


Über 60 Jahre ist es her, dass vier Frauen Geschichte geschrieben haben. Vor allem ihnen - Helene Weber, Elisabeth Selbert, Frieda Nadig und Helene Wessel - ist es zu verdanken, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 3 klar und unmissverständlich formuliert: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Die Arbeit an dieser Vision aber hält noch immer an – denn der Alltag zeigt, dass der Gesetzestext längst nicht überall Realität ist. Auch im Rat der Stadt Münster sind Frauen noch immer deutlich unterrepräsentiert.   

Hindernisse, Herausforderungen und Weiterentwicklungen der Gleichberechtigung sowie Porträts von Frauen, die sich für die Gleichstellung einsetzen, zeigt die vom Bundeministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Ausstellung. Zu sehen ist sie bis zum 12. September in den Räumen der Stadtbücherei am Alten Steinweg.

Begleitend werden für Gruppen Vorführungen und Diskussionsrunden zum Film "Sternstunde ihres Lebens" angeboten. Die Fernsehproduktion zeigt die Entstehungsgeschichte des Artikels 3 des Grundgesetzes.    Ergänzend präsentiert die Stadtbücherei eine breite Auswahl an Medien. Zu den Themen Gleichstellung und Wahlrecht sowie zum Grundgesetz stehen Bücher, Filme und mehr zur Ausleihe bereit.



Foto: Sie empfehlen den Besucherinnen und Besuchern der Stadtbücherei die Ausstellung "Mütter des Grundgesetztes": Sarah Braun, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, Kulturdezernentin Cornelia Wilkens, Daniela Balderi, Dr. Nils Bees vom Kundenservice und Kundenmanagement der Stadtbücherei (v.l.).