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Klage gegen Reform des Wahlrechts

Die Linke will gemeinsam mit FDP und Grünen gegen die von der Koalition angestrebte Wahlrechtsreform klagen, falls diese tatsächlich zustande kommt.

Er werde seiner Fraktion vorschlagen, "in Absprache mit Grünen und FDP eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen", sagte der rechtspolitische Sprecher und Wahlrechtsexperte der Linksfraktion, Friedrich Straetmanns, der "Augsburger Allgemeinen" vom Montag. "Nicht ausgeglichene Überhangmandate halte ich für verfassungswidrig."

Union und SPD hatten sich nach langem Streit über die Wahlrechtsreform auf eine Übergangslösung für die Bundestagswahl 2021 verständigt. Demnach soll die Zahl der Wahlkreise unverändert bleiben, jedoch sollen Veränderungen bei der Verteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Bundesländer für weniger Überhangmandate sorgen. Drei Überhangmandate sollen nicht ausgeglichen werden. Die Reform muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

Neben Straetmanns bekräftigten zu Wochenbeginn weitere Oppositionspolitiker ihre Kritik an dem Vorhaben. "Dieser Beschluss des Koalitionsausschusses greift ein wichtiges Grundprinzip unseres Wahlrechts, dass jede Stimme gleich viel wert ist, an", sagte Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) der "Augsburger Allgemeinen".

Auch "die Entscheidung zu einer Wahlrechtsreform durch den Koalitionsausschuss ist ein ungehöriger Vorgang", der "demokratischen Konsens" und "demokratische Kultur" breche, sagte Roth. Eine Wahlrechtsreform brauche eine "breite Verständigung" in Abstimmung mit den Oppositionsfraktionen.

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae kritisierte, die Wahlrechtsreform sei im Koalitionsausschuss in einer Weise ausverhandelt worden, "in der eine Regierungspartei gewissermaßen ungeschoren davonkommt, den anderen beiden Regierungsparteien nur geringe Opfer abverlangt werden, und die oppositionellen Minderheitsparteien am stärksten von Sitzverlusten betroffen sein werden". 

cne/cha

© Agence France-Presse