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Verbot von Mahnwache

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot einer im Zentrum von Berlin geplanten Mahnwache gegen die Corona-Maßnahmen bestätigt.

Ein Antrag der Organisatoren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei abgelehnt worden, teilte das Gericht am Sonntagabend in Karlsruhe mit. Die Dauermahnwache gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sollte zwischen dem 30. August und dem 14. September auf der Straße des 17. Juni in Berlin stattfinden.

Der Eilantrag gegen das Verbot der Dauermahnwache wurde den Angaben zufolge von der 1. Kammer des Ersten Senats abgelehnt. Er sei sowohl "unzulässig" als auch "unbegründet", erklärte das Bundesverfassungsgericht. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das von der zuständigen Versammlungsbehörde verfügte Verbot der Dauermahnwache bestätigt.

In Berlin fanden am Wochenende mehrere Protestkundgebungen gegen die Corona-Politik der Regierung statt. Dabei eskalierte am Samstagabend die Lage vor dem Reichstagsgebäude: Mehrere hundert rechtsextreme Demonstranten stürmten die Treppe vor dem Bundestag. Die rechtsextreme Eskalation sorgte für Entsetzen, unter anderem erklärte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier: "Reichsflaggen und rechtsextreme Pöbeleien vor dem Deutschen Bundestag sind ein unerträglicher Angriff auf das Herz unserer Demokratie."

jes

© Agence France-Presse