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Haftstrafen gegen türkische Kommunisten

Das Verfahren dauerte mehr als vier Jahre und ging über 234 Verhandlungstage. Nach der umfassenden Beweisaufnahme kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Angeklagten Geld sammelten, um die in der Türkei verbotene TKP/ML zu finanzieren.

Im Prozess gegen eine Gruppe türkischer Kommunisten hat das Oberlandesgericht München die zehn Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte Müslüm E. bekam am Dienstag wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sechseinhalb Jahre Haft, die übrigen neun Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie fünf Jahren.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht etwas unter der Forderung der Bundesanwaltschaft. Diese hatte für den Hauptangeklagten E. sechs Jahre und neun Monate Haft und für die übrigen Angeklagten zwischen dreieinhalb und fünf Jahren Haft gefordert.

Das Verfahren dauerte mehr als vier Jahre und ging über 234 Verhandlungstage. Nach der umfassenden Beweisaufnahme kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Angeklagten Geld sammelten, um die in der Türkei verbotene TKP/ML zu finanzieren.

Dabei handelten sie laut Urteil in dem Bewusstsein, dass die Partei in der Türkei einen Umsturz plante und dazu auch Anschläge mit Tötungsabsicht verübte. Insgesamt sollen im Tatzeitraum sechs Menschen ums Leben gekommen sein, darunter auch Kinder.

Der Prozess wurde wiederholt von Protesten begleitet, auch am Urteilstag gab es eine Demonstration vor dem Gerichtsgebäude. Die Verteidiger der Beschuldigten warfen der deutschen Justiz vor, einen Prozess im Auftrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zu führen.

ran/cfm

© Agence France-Presse